Digitales Lernen Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe
Um den Zugang zu einem eigenen Lerngerät für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sicherzustellen, sieht der 8 Punkte Plan der „Digitalen Schule“ beginnend mit dem Schuljahr 2021/22 die Ausgabe digitaler Endgeräte in der 5. Schulstufe vor. Im ersten Umsetzungsjahr 2021/22 soll auch die 6. Schulstufe ausgestattet werden.
Welches Ziel verfolgt „Digitales Lernen“?
Zweck der Initiative ist es, die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht zu schaffen und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen. Dies umfasst sowohl die Vermittlung digitaler Kompetenzen und das Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit mobilen Devices sowie den optimalen Einsatz dieser Geräte für bessere Lernchancen.
Wie kann eine Schule teilnehmen?
Der Zugang jeder interessierten Schule zur Geräteinitiative „Digitales Lernen“ soll möglichst niederschwellig und pragmatisch möglich sein. Die Anmeldung einer Schule zur Initiative erfolgt über eine Absichtserklärung („Letter of Intent“). Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung bekräftigt jede teilnehmende Schule die Absicht, sich zu einer digitalen Schule zu entwickeln und dabei Schritt für Schritt vier Qualitätsbereiche zu entwickeln: Schulentwicklung und Steuerung, Infrastruktur und technische Betreuung, Pädagogik sowie Fort- und Weiterbildung. Die Schule entscheidet über das Betriebssystem. Ein privater Finanzierungsanteil durch die Erziehungsberechtigten im Umfang von 25 Prozent ist vorgesehen.
Weiterführende Informationen und Angebote
Die Abwicklung der Initiative erfolgt über den OeAD als Bildungsagentur unter Einbindung von Bildungsdirektionen, Pädagogischen Hochschulen und der an diesen angesiedelten Kompetenzzentren Virtuelle Pädagogische Hochschule und eEducation.
Detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie auf der begleitenden Website.