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EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) - Menschen und Qualifikationen

Die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) setzt es sich zum Ziel, die Entwicklung der Donauraumregion in zahlreichen Politikbereichen voranzutreiben. Das BMBWF koordiniert im Rahmen der EUSDR gemeinsam mit dem BMAW und in Zusammenarbeit mit der Republik Moldau und der Ukraine die Zusammenarbeit der 14 beteiligten Länder im Prioritätsbereich 9 „Menschen und Qualifikationen“.

Die EU-Donauraumstrategie wurde im Auftrag des Europäischen Rates (ER) von der Europäischen Kommission (EK) in einem kooperativen Prozess erarbeitet und im Dezember 2010 als Mitteilung der EK (inklusive einem Aktionsplan) beschlossen. Seit ihrer Annahme durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten im April 2011 sowie im ER im Juni 2011 wird die Strategie umgesetzt. Seit April 2020 liegt ein aktualisierter Aktionsplan vor.

Das übergeordnete Ziel der Donauraumstrategie ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern des Donauraums bessere Chancen auf Bildung, Beschäftigung und Wohlstand in ihrer Heimatregion zu ermöglichen. Dieses Ziel soll durch eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Strukturen und Ressourcen sowie durch ein koordiniertes Vorgehen in der Abstimmung von Politiken unterschiedlicher Ebenen, verschiedener sektoraler Strategien und Finanzierungsinstrumente erreicht werden.

Neben Österreich nehmen an der EUSDR noch dreizehn andere Staaten teil, nämlich Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland (Baden-Württemberg und Bayern), Kroatien, Moldau, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine (westliche Regionen) und Ungarn. Zur allgemeinen, horizontalen Abstimmung wurden in den einzelnen Staaten nationale Koordinationstellen (National Coordinators - NC) eingerichtet (in Österreich: BML und BMEIA).

Ab Herbst 2023 bis Ende 2024 übernimmt Österreich den Vorsitz in der EU-Strategie. 

Die Umsetzung der Strategie erfolgt in vier thematischen Säulen (Anbindung, Umweltschutz, Wohlstand, Stärkung), die in zwölf Prioritätsbereiche (Priority Areas - PA) untergliedert sind. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt direkt bei den Donauraumländern. Auf Ebene der zwölf Prioritätsfelder wurden Priority Area Coordinators (PACs) identifiziert.

In ihrer Koordinierungsrolle werden die PACs durch eine „Steering Group“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der 14 Staaten, internationaler Agenturen und der EK unterstützt. Gemeinsam wird ein themenspezifisches Arbeitsprogramm umgesetzt.

Der Prioritätsbereich 9 befasst sich mit (insbesondere voruniversitärer) Bildung, Arbeitsmarktpolitik und marginalisierten Gruppen. Inhaltliche Schwerpunkte im Bereich Bildung betreffen die Qualität und Effizienz von Bildungssystemen, die Verbesserung von Grund- und Schlüsselkompetenzen, Lebenslanges Lernen und Lernmobilität sowie die Förderung von Chancengerechtigkeit, inklusiver Bildung, gemeinsamer Werte und nachhaltiger Entwicklung.

In diesem Rahmen werden regelmäßig Initiativen (Workshops, Konferenzen, Webinare etc.) zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus allen Staaten des Donauraums gesetzt und an der Weiterentwicklung und Initiierung von grenzüberschreitenden Kooperationen und Projekten gearbeitet. Mehr dazu ist auf der Website der PA 9 nachzulesen.

Links

Kontakt

Mag. Jürgen Schick
[email protected]

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018