Europäischer Forschungsraum (ERA)
Der in den EU Verträgen verankerte Europäische Forschungsraum (European Research Area – ERA) soll einen europäischen „Binnenmarkt der Forschung und des Wissens“ schaffen.
Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten verfügen über eine lange Tradition von Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Forschung und Innovation. Während Forschende und Innovatoren sich immer stärker vernetzen und über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten um neues Wissen zu generieren und um wesentliche Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu leisten, sind die Forschungssysteme der Mitgliedsstaaten nach wie vor stark national ausgerichtet. Das führt dazu, dass die EU in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Innovation nach wie vor stark fragmentiert ist, Hindernisse für die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg und für die Mobilität der Forschenden fortbestehen und das enorme Potential der EU daher nicht voll ausgeschöpft werden kann. Vor diesem Hintergrund begann auf Initiative der Europäischen Kommission im Jahr 2000 ein breiter Diskussionsprozess über die Schaffung eines „Binnenmarkts der Forschung“ in Europa. Wesentliche Ziele dieser politischen Initiative (kurz EFR, auf Englisch European Research Area = ERA) sind, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Fragmentierung des europäischen Forschungs- und Innovationssystems zu überwinden, die nationalen Systeme zu modernisieren und die Arbeitsbedingungen für Forschende zu verbessern. Das Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (derzeit: „Horizon Europe“ 2021-2027) wird als wichtigstes Instrument für die Umsetzung des ERA auf Unionsebene angesehen. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) fand der EFR Eingang in das Primärrecht der EU. Die Schaffung eines Binnenmarkts der Forschung und des Wissens ist seitdem als Zielbestimmung im AEUV (Art. 179) verankert. Seit dem Beginn der Initiative im Jahr 2000 wurden viele kleinere und größere Schritte in Richtung eines Binnenmarktes der Forschung und des Wissens umgesetzt, insbesondere in den Bereichen Forschungsinfrastrukturen, Forscher/innen/mobilität oder auch bei länderübergreifende Initiativen im Bereich der großen gesellschaftlicher Herausforderungen.
Um dem EFR neuen Schwung, mehr Effektivität und Sichtbarkeit zu geben und um auf die massiven Herausforderungen wie den Klimawandel, die Digitalisierung und zuletzt die Corona Pandemie und das geänderte Sicherheitspolitische Umfeld auch in der FTI Politik entsprechend reagieren zu können, haben sich die Mitgliedstaaten der EU zu einer Neuausrichtung des EFR entschlossen.
Im November 2021 hat der Rat der EU den Pakt für Forschung und Innovation in Europa beschlossen, der die Grundlage für die Weiterentwicklung des EFR und für die Realisierung des Binnenmarktes des Wissens und der Forschung bis 2030 bildet und die Werte, Ziele und Prioritäten dafür festlegt. Gleichzeitig wurde die ERA Policy Agenda 2022-2024 beschlossen, die 20 konkrete Aktionen enthält, die von den Mitgliedsstaaten, der EU Kommission und den Stakeholdern gemeinsam umgesetzt werden sollen. Zusätzlich wurde eine neue Leitungsstruktur (ERA Governance) beschlossen, die mehr „Ownership“ der politischen Ebene (Regierungen/Forschungsminister/innen) eine bessere Verbindung von nationaler und europäischer Forschungspolitik und eine effektive Steuerung der Umsetzung der ERA Policy Agenda ermöglichen soll.
Die Umsetzung der ERA Policy Agenda muss in erster Linie auf nationaler Ebene erfolgen, in enger Abstimmung mit den anderen Mitgliedsstaaten und der EU Kommission. Die österreichische Bundesregierung hat daher schon im FTI Pakt 2021-2023 festgelegt, dass ein österreichischer Aktionsplan für den europäischen Forschungsraum erarbeitet werden soll. Es wurde daher auf Basis und zur Umsetzung der ERA Policy Agenda 2022-2024 der Österreichische Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum (ERA-NAP) 2022-2025 erarbeitet und am 21. Dezember 2022 von der Bundesregierung angenommen.