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Universitäre Immobilienprojekte

Wie die öffentlichen Universitäten werden auch die sie betreffenden Immobilienprojekte vom Bund finanziert. Diese sind gemäß § 118a Universitätsgesetz zwischen der Universität und der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister zu vereinbaren. 

Der konkrete Ablauf der Umsetzung von universitären Immobilienprojekten wird seit Jänner 2018 in der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) geregelt.
 

Steuerungsinstrument  Bauleitplan

Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sieht der § 118a Universitätsgesetz sowie die darauf aufbauende Verordnung des BMBWF über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) den Bauleitplan als das zentrale Planungsinstrument für die universitäre Immobilienbewirtschaftung vor. Er umfasst Immobilienvorhaben öffentlicher Universitäten mit Ausnahme der Donau-Universität Krems.

Regionale Bauleitpläne

In sogenannten Bauleitplanrunden diskutieren und priorisieren die Universitäten ihre Immobilienprojekte, für die zusätzliche Bundesmittel benötigt werden. Regionale Bauleitpläne werden in drei Planungsregionen erarbeitet.

1. Planungsregion Süd:

Universität Graz, Medizinische Universität Graz, Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben, Universität KlagenfurtUniversität für darstellende Kunst Graz

2. Planungsregion Ost:

Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Technische Universität Wien, Universität für Bodenkultur Wien, Veterinärmedizinische Universität, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität für angewandte Kunst, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Akademie der bildenden Künste

3. Planungsregion West:

Universität Innsbruck, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Universität Linz, Universität Mozarteum Salzburg, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

Gesamtösterreichischer Bauleitplan

Im Gesamtösterreichischen Bauleitplan werden die gemäß Uni-ImmoV ab 1. Jänner 2018 freigegebenen Immobilienprojekte der Universitäten aufgenommen, deren Einmalkosten beziehungsweise laufende Kosten eine normierte Betragsgrenze überschreiten. Darüber hinaus können auch freigegebene Projekte aus den regionalen Bauleitplänen aufgenommen werden, deren Einmalkosten beziehungsweise laufende Kosten unterhalb der genannten Betragsgrenzen liegen.

Links

Downloads

Aktuelle Bauleitpläne

Kontakt

AL Mag.a Barbara Heinrich
Abteilung Präs/5 - Raum, nachhaltige Raumplanung, hochschulische Lernwelten
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-9610
[email protected]