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Forschung in den Leistungsvereinbarungen

Universitäten zeichnen sich durch die Dualität von Lehre und Forschung gleichermaßen aus. Sie bilden die Wissenschaftler/innen der nächsten Generation hervor und treiben zugleich den wissenschaftlichen Fortschritt als solchen voran. Daher ist Forschung stets ein ganz zentraler Schwerpunkt in den Leistungsvereinbarungen, die die öffentlichen Universitäten alle drei Jahre mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) abschließen, aber nicht nur das.

Das wissenschaftliche und das künstlerische Personal ist eine bestimmende Größe bei der Berechnung des Universitätsbudgets. Die Universitätsfinanzierung NEU sieht  daher einen eigenen Teilbetrag dafür vor, der genau beides umfasst, die sogenannte Forschungsbasisleistung.

In jeder Leistungsvereinbarungsperiode werden ein wenig andere Schwerpunkte in der Weiterentwicklung der universitären Forschung gesetzt. 2019 bis 2021 sind es vor allem die Stärkung des Forschungsprofils der jeweiligen Universität (unter anderem durch die Schaffung von mindestens 360 zusätzlichen Professuren und Vollzeitäquivalenten), Investitionen in zukunftsträchtige Forschungsbereiche wie etwa in die Digitalisierung und Nachhaltigkeit und die internationale Vernetzung - insbesondere im Rahmen der EU-Forschungsrahmenprogramme.
 

Forschung als zentraler Bestandteil in den Leistungsvereinbarungen

Universitäten lehren und forschen gleichermaßen. Sie haben die Aufgabe, wissenschaftlich auszubilden und Wissenschaft als solche voranzutreiben. Das ist ihr Wesenszug. Deshalb war und ist Forschung seit jeher ein zentraler Bestandteil in den Leistungsvereinbarungen (LV), die die öffentlichen Universitäten alle drei Jahre mit dem BMBWF abschließen.

Forschungsbasisleistung als Rechengröße der Universitätsfinanzierung NEU

Das Forschungspersonal macht eine wesentliche Größe bei der Berechnung des Universitätsbudgets aus, das über die LV an die einzelnen Universitäten fließt. Die Universitätsfinanzierung NEU sieht dafür einen eigenen Teilbetrag für die Forschung und Erschließung der Künste vor (Säule 2), die sogenannte Forschungsbasisleistung. Sie umfasst das wissenschaftliche und künstlerische Personal einer Universität.

In jeder Leistungsvereinbarungsperiode werden ein wenig andere Schwerpunkte gesetzt, je nachdem, in welchen Bereichen die Universitäten sich weiterentwickeln sollen. Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP) und die FTI-Strategie des Bundes mit ihren gesamthaften Zielsetzungen geben entscheidende Stoßrichtungen dafür vor.

LV 2019 bis 2021: Stärkung der Forschungsprofile – durch zusätzliches Personal

In den aktuellen Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2019 bis 2021 liegen die zentralen Zielsetzungen ganz klar im Ausbau und der Stärkung der Forschungsprofile der einzelnen Universitäten sowie in der Intensivierung der Forschung in Zukunftsbereichen, die die globalen Herausforderungen wie die Digitalisierung (Stichwort: Künstliche Intelligenz) und die damit einhergehenden sozialen Veränderungen, die zunehmende Technisierung (Stichwort MINT), aber auch die Nachhaltigkeit betreffen.

Dafür (und um die Qualität in Lehre und Forschung ganz allgemein zu verbessern) wird das wissenschaftliche Personal enorm aufgestockt. Mindestens 360 zusätzliche Professuren und Vollzeitäquivalente sollen die Universitäten bis Ende 2020 beschäftigen. Mindestens 287 davon sollen als Laufbahnstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingerichtet werden.

LV 2019 bis 2021: Riskante, innovative Forschung ist ausdrücklich erwünscht

In den Leistungsvereinbarungen finden sich zahlreiche Vorhaben, die der unkonventionellen, der sogenannten „High-Risk-Forschung“ zuzurechnen sind. Damit sollen neue Forschungsbereiche erschlossen werden, die bis jetzt noch nicht im „Mainstream“ der Wissenschaft angekommen sind. Die Universitäten schaffen so die für kreative Ideen notwendigen Frei- und Experimentierräume. 
Weil Forschung jedoch weder regionale, noch internationale Grenzen kennt, sind die Universitäten gefordert, mit anderen Hochschulen, außeruniversitären und anderen Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen zu kooperieren und zusammenzuarbeiten.

Das gilt ganz besonders bei jenen Projekten, bei denen große Forschungsinfrastrukturen wie Hochleistungscomputer oder andere Großgeräte zum Einsatz kommen. Die neuen Leistungsvereinbarungen sehen auch vor, dass sich die Universitäten an den Programmen des neuen European Innovation Council (EIC) beteiligen, mit dem die Europäische Kommission gezielt disruptive, marktschaffende Innovationen fördert. Das können und sollen auch mehrere Universitäten gemeinsam im Verbund mit anderen Institutionen tun.

LV 2019 bis 2021: Anreize für das Einwerben von Forschungsfördermitteln

Die Leistungsvereinbarungen sehen Anreize vor, damit sich Universitäten am europäischen Rahmenprogramm „Horizon 2020“ bzw. seinem Nachfolger „Horizon Europe“ beteiligen. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung der Erfolge bei den ERC Grants, den European Research Council Grants. Deshalb finden sich in den LV auch ganz konkrete Angaben, wie viele Anträge für ERC Grants eine Universität bis 2021 einreichen soll. Das gleiche gilt für andere Forschungsförderprogramme, etwa solche die über den Wissenschaftsfonds FWF oder andere Forschungsfördereinrichtungen abgewickelt werden. Damit sie erfolgreich sind brauchen die betroffenen Wissenschaftler/innen jedoch Unterstützung. Die Leistungsvereinbarungen sehen daher den Ausbau der Forschungsservices an den Universitäten vor, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Weitere Schwerpunktsetzungen finden Sie im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (GUEP) und der FTI-Strategie des Bundes. Das BMBWF hat zudem die wichtigsten Schwerpunkte der Leistungsvereinbarungen 2019 bis 2021 zusammengefasst.

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