Berufsreifeprüfung
Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich.
Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (zum Beispiel Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.
Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.
Detaillierte Informationen zur Berufsreifeprüfung (Dauer, Stipendienbezug, Prüfungsvorbereitung, et cetera) sind auf der Website der Erwachsenenbildung zu finden.
- Erwachsenenbildung– Berufsreifeprüfung
- Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (RIS)
- Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung (RIS)
- Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung (BRPCV)
- Rundschreiben Nr. 18/2018: Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung
Weitere Informationen: [email protected]