Forschung an österreichischen Hochschulen
In Österreich wird Forschung von vielen verschiedenen Institutionen und Einrichtungen betrieben – allen voran von Forschungseinrichtungen, Hochschulen, aber etwa auch von Unternehmen.
Forschung bringt uns alle voran
Forschen bedeutet, systematisch und auf nachvollziehbare, reproduzierbare und kreative Weise neues Wissen und neue Anwendungen zu generieren. Von der Erforschung der Grundlagen der Natur und des menschlichen Zusammenlebens zur modernen Medizin, dem Internet und der Demokratie. Geschichten aus der Forschung sind Erfolgsgeschichten, die Generationen und Staaten verbinden. Forschung ist zudem ein enorm wichtiger Wirtschaftsfaktor. Institutionen, die Forschung betreiben – allen voran Hochschulen und (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen – sind attraktive Arbeitgeberinnen und geschätzte Partnerinnen für die Wirtschaft und bringen durch ihre Tätigkeit Innovationen hervor. Unverzichtbar sind Forschung sowie die Entwicklung und die Erschließung der Künste auch für gesellschaftlich-kulturellen Fortschritt und die wissenschaftliche Fundierung nachhaltiger Entwicklungsperspektiven.
Universitäten als zentrale Vorantreiberinnen der Grundlagenforschung
Die Hochschulen, allen voran die Universitäten mit ihrem gesetzlichen Auftrag, "der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen" (§ 2 Universitätsgesetz) nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. Sie sind Hauptträgerinnen der Grundlagenforschung als wissenschaftliche Basis für darüberhinausgehende Forschungstätigkeiten. Daher ist Forschung auch ein wesentliches Kapitel in den Leistungsvereinbarungen, die die öffentlichen Universitäten alle drei Jahre mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) abschließen.
Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen forschen mit Berufsfeldbezug
Aufgrund ihres Bezugs zur Berufspraxis sind Fachhochschulen (FH) hingegen vorrangig im Bereich der angewandten Forschung aktiv, insbesondere, in dem sie dabei mit Unternehmen kooperieren.
Auch die Pädagogischen Hochschulen haben den gesetzlichen Auftrag, Forschung zu betreiben. Allerdings ist dieser aufgrund ihrer Funktion als Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen für Pädagog/inne/n gemäß § 4 Hochschulgesetz auf wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Lehre“ in pädagogischen Berufsfeldern konzentriert.
Nur gemeinsam ist Forschung erfolgreich
Die Unterscheidungen sind freilich nicht immer ganz exakt zu ziehen, weil exzellente Forschung von der Zusammenarbeit lebt, also weder institutionelle, sektorale, noch nationale Grenzen kennt. Die Hochschulen – und auch die Forschungseinrichtungen – sind daher dazu angehalten, Kooperationen einzugehen, wenn es ihnen gemeinsam besser gelingt, innovative, neue Forschungsergebnisse zu erzielen. Schließlich stehen Forschende heute – gerade wenn es um die Einwerbung von nationalen und internationalen Forschungsgeldern, allen voran von europäischen, wie etwa den ERC-Grant geht – im globalen Wettbewerb.
Links
- § 2 Universitätsgesetz (UG) 2002, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- § 2 Universitätsgesetz (UG) 2002, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)