Entwicklungspläne der österreichischen Universitäten
Die Entwicklungspläne der öffentlichen Universitäten stellen das strategische, zukunftsorientierte Planungsinstrument der öffentlichen Universitäten dar. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Leistungsvereinbarungen. Sie beinhalten eine Analyse der Ausgangslage, Strategien und Zielsetzungen jeder einzelnen Universität und beziehen sich auf die Entwicklung der kommenden sechs Jahre.
In ihren Entwicklungsplänen (EP) legen die öffentlichen Universitäten ihre eigenen strategischen Zielsetzungen und Ausrichtungen fest. Sie sind vom jeweiligen Rektorat bis spätestens 31. Dezember des zweiten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode mittels rollierender Planung (=periodenorientierte Planung, die in regelmäßigen Abständen konkretisiert und angepasst wird) für die folgenden zwei LV-Perioden zu erstellen. Sie umfassen also stets einen Planungshorizont von sechs Jahren.
Nach Information des Universitätssenats sowie nach Genehmigung durch den Universitätsrat ist der aktuelle Entwicklungsplan im Mitteilungsblatt der Universität zu verlautbaren und an den/die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung weiterzuleiten. So legt es § 13b Universitätsgesetz (UG) fest.
Inhalte des Entwicklungsplans
Der Entwicklungsplan hat sich in seinem Aufbau an den gesetzlichen Vorgaben für die Leistungsvereinbarungen zu orientieren. Damit wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Themenbereiche, die Teil der Leistungsvereinbarung werden könnten, auch entsprechend Berücksichtigung im Entwicklungsplan finden - angefangen von den Leitprinzipien, denen sich eine Universität verschrieben hat, über die Personalstrategie, die Forschungsschwerpunkte, den Zielsetzungen im Bereich Studium und Lehre bis hin zu Planungen im Bereich Internationalität, Mobilität, Kooperation und Wissen- und Technologiestransfer sowie der Entwicklung der Infrastruktur und der Qualitätssicherung etc.. Dabei sollen selbstverständlich auch übergeordnete strategischer Zielsetzungen wie die des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) miteinbezogen werden.
Als wesentliche Grundlage für die Leistungsvereinbarungen sollten alle Entwicklungsziele in den Entwicklungsplan aufgenommen, die auch Teil der Leistungsvereinbarungen werden sollen, soweit sich diese nicht aus übergeordneten hochschulpolitischen Zielsetzungen ableiten. Eine Besonderheit des Entwicklungsplans ist außerdem, dass er wesentliche inhaltliche Vorgaben (fachliche Widmung, Anzahl der Laufbahnstellen, Personalstrategie) im Bereich des wissenschaftlichen Personals der öffentlichen Universitäten beinhaltet.
Der BMBWF-Leitfaden zur Erstellung des Entwicklungsplans
Der Entwicklungsplan ist ein Strategiedokument der öffentlichen Universität und unterliegt daher der Autonomie der öffentlichen Universitäten. Unbeschadet dessen stellt das BMBWF den Universitäten einen Leitfaden zur Entwicklungsplanung als Hilfsmittel zur Verfügung. Darin wird ein Gliederungsvorschlag, unterteilt in wesentliche Fachbereiche, mit entsprechenden anleitenden Fragen dargestellt. Im Anhang zum genannten Leitfaden finden sich Muster für Tabellen, die den Universitäten für die Darstellung im Bereich der Studien und des Personals erleichtern sollen.
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Abteilung IV/6, Referat IV/6b