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Volksschul-Lehrplan

Der neue Lehrplan für die Volksschule tritt seit dem Schuljahr 2023/24 aufsteigend in Kraft, beginnend mit der Vorschulstufe und der 1. Schulstufe: Lehrplan der Volksschule (neu)

Bis zum Inkrafttreten des neuen Lehrplans auf den weiteren Schulstufen gilt für diese weiterhin der folgende Lehrplan, der über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden kann: Lehrplan der Volksschule (auslaufend)

Eine aufbereitete Version des neuen Lehrplans, weiterführende Informationen sowie unterstützende Materialien (z.B. Lehrplan-Kommentare, Kompetenzraster, beispielhafte Lernaufgaben) stehen auf der Website des Pädagogik-Pakets zur Verfügung.

Aufbau des Lehrplans

Der Lehrplan besteht aus zehn verschiedenen Teilen:

  • Allgemeiner Teil: Der allgemeine Teil umfasst das allgemeine Bildungsziel (erster Teil), Ausführungen zur Kompetenzorientierung (zweiter Teil), allgemeine didaktische Grundsätze (dritter Teil), die übergreifenden Themen (vierter Teil), den organisatorischen Rahmen (fünfter Teil) sowie die Stundentafeln der Vorschulstufe, der 1.-4. Schulstufe und der Deutschförderklassen (sechster Teil)
  • Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen werden (siebenter Teil)
  • Lehrpläne der verbindlichen Übungen der Vorschulstufe (achter Teil)
  • Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe (neunter Teil)
  • Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen (zehnter Teil)

Minderheitenschulwesen

Die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten können Sie über folgende Links aufrufen (Weiterleitung zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)):