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Internationales Anerkennungswesen
 

Als ENIC NARIC AUSTRIA ist es unsere Aufgabe, das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen im österreichischen Kontext zeitgemäß umzusetzen und Good Practice zu fördern. Im Rahmen des ENIC-NARIC-Netzwerkes beteiligen wir uns daher regelmäßig an entsprechenden Projekten. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Themen und Projekte im internationalen Anerkennungswesen.

Automatische Anerkennung

Mit dem im Jahr 2012 verabschiedeten Bukarest-Kommuniqué verpflichteten sich die Länder des Europäischen Hochschulraumes (EHR) erstmals auf das langfristige Ziel der automatischen Anerkennung vergleichbarer akademischer Abschlüsse. Die ursprüngliche Definition im Bericht der EHEA Pathfinder Group on Automatic Recognition aus dem Jahr 2014 ist nach wie vor die Grundlage für die aktuelle Verwendung des Konzepts sowohl im EHR als auch in der Europäischen Union: 

„Die automatische Anerkennung eines Abschlusses führt dazu, dass eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller, der über eine Qualifikation eines bestimmten Niveaus (Stufe) verfügt, automatisch für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu einem Studienprogramm des nächsten Niveaus (Stufe) in einem anderen EHR-Land in Betracht gezogen wird (Zugang).“ (Übersetzung)

Die automatische Anerkennung ist also die Anerkennung von qualitätsgesicherten vergleichbaren Studienabschlüssen auf Systemebene („a Bachelor is a Bachelor – a Master is a Master“), ohne dass ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen werden muss. Der ausländische Abschluss wird auf demselben Niveau (Stufe) anerkannt und verleiht in dem Land, in dem die Anerkennung beantragt wird, dieselben akademischen Rechte wie in dem Land, in dem er ausgestellt wurde. Dabei ist jedoch zu betonen, dass die automatische Anerkennung (Zugang) keine automatische Zulassung an Hochschulen bedeutet. Das Profil und die Lernergebnisse der Qualifikation werden immer noch einer Bewertung auf Programmebene unterzogen, um festzustellen, ob die Qualifikation die spezifischen Anforderungen und Kriterien für die Zulassung zu einem bestimmten Studium erfüllt. In den meisten EHR-Ländern liegt die Zulassung im Ermessen der Hochschulen. Die automatische Anerkennung vergleichbarer akademischer Abschlüsse ist auch nicht zu verwechseln mit der EU-Berufsanerkennung.

Seit dem Bukarest-Kommuniqué 2012 wurden verschiedene Initiativen ergriffen, um auf eine automatische Anerkennung von qualitätsgesicherten vergleichbaren Abschlüssen auf Systemebene hinzuarbeiten, allen voran die Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland. Sie unterstreicht die Bedeutung der automatischen Anerkennung und zielt darauf ab, die automatische Anerkennung innerhalb der Europäischen Union bis 2025 zu verwirklichen (Quelle: www.enic-naric.net).

Im österreichischen Studienrecht ist die automatische Anerkennung von Bachelor- und Masterstudien (Zugang) bereits umgesetzt. Das bedeutet, die allgemeine Universitätsreife zu weiterführenden Studien ist mit diesen Studienabschlüssen nachgewiesen. Ob auch eine Zulassung erfolgen kann, ist jedoch von weiteren Voraussetzungen abhängig, die von der aufnehmenden Hochschule zu prüfen sind.

Aktuelle Projekte (Auswahl)

Gestaltung von Anerkennungsverfahren

Das österreichische Studienrecht wurde im Bereich des Hochschulzugangs (allgemeine Universitätsreife) und der Anerkennung von Prüfungen bereits weitgehend an die Terminologie des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens angepasst. Dadurch wurde unter anderem der Rückgriff auf authentische Quellen sowie auf umfangreiche Literatur zum Thema faire Anerkennung erleichtert.

In diesem Zusammenhang ist etwa auf das „Handbuch Anerkennung an europäischen Hochschulen“ zu verweisen. Dabei handelt es sich um die deutsche Übersetzung der zweiten Auflage des „European Recognition Manual for Higher Education Institutions“, das im Rahmen eines internationalen Projekts erarbeitet und veröffentlicht wurde. Dieses Handbuch soll die zuständigen Personen an Hochschulen dabei unterstützen, eine faire Anerkennung gemäß den Grundsätzen des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens zu praktizieren.

Eine Vielzahl von Projekten beschäftigt sich damit, die für Zulassungs- und Anerkennungsentscheidungen zuständigen Personen an Hochschulen zu unterstützen und die Kompetenzen in Bezug auf Anerkennungsverfahren übereinstimmend mit dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen zu erweitern, etwa durch die Entwicklung einer Datenbank mit aktuellen Ressourcen oder eines Selbstbewertungsinstruments, mit dem Hochschulen evaluieren können, inwieweit ihre internen Verfahren mit dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen und internationaler Good Pracice im Einklang stehen.

Aktuelle Projekte (Auswahl)

Microcredentials

In den letzten Jahren haben sich Microcredentials als Reaktion auf den rapiden Wandel der Arbeitswelt als flexible Ergänzung zu herkömmlichen Studien entwickelt. Sie bieten eine Zertifizierung für kleinere Lernabschnitte und können vor, während oder nach einem ordentlichen Studium absolviert werden. In der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit sind Microcredentials definiert als

„Nachweise über die Lernergebnisse, die eine Lernende bzw. ein Lernender im Rahmen einer weniger umfangreichen Lerneinheit erzielt hat. Diese Lernergebnisse werden anhand transparenter und eindeutig definierter Kriterien beurteilt. Lernerfahrungen, die zum Erhalt von Microcredentials führen, sind so konzipiert, dass sie den Lernenden spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die dem gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedarf entsprechen. Microcredentials sind Eigentum der Lernenden, können geteilt werden und sind übertragbar. Sie können eigenständig sein oder kombiniert werden, sodass sich daraus umfangreichere Qualifikationen ergeben. Sie werden durch eine Qualitätssicherung gestützt, die sich an den im jeweiligen Sektor oder Tätigkeitsbereich vereinbarten Standards orientiert.“

Microcredentials, die im Rahmen formaler Bildung erworben wurden, können nach den studienrechtlichen Bestimmungen über die Anerkennung von Prüfungen und sonstigen Studienleistungen anerkannt werden. Die Anerkennung von Microcredentials, die außerhalb der formalen Bildung absolviert wurden, kann im Wege von Validierungsverfahren (Recognition of Prior Learning) erfolgen. Damit eine faire, rasche und einheitliche Anerkennung möglich ist, sollten Microcredentials genau beschrieben werden und in jedem Fall transparente Informationen über Qualitätssicherung, Zugangsvoraussetzungen, Lernergebnisse und Bewertungsmethoden enthalten.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Empfehlung der nationalen Bologna Follow-up Gruppe zur Umsetzung von Micro-credentials in Österreich zu verweisen.

Aktuelle Projekte (Auswahl)