Forschung in der EU
Laut Bundesministeriengesetz ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Bereich der europäischen Forschung für Angelegenheiten des Europäischen Forschungsraums (ERA) sowie der EU-Forschungsrahmenprogramme zuständig.
Der Europäische Forschungsraum (ERA) wird vom Vertrag von Lissabon als einheitlicher Forschungsraum definiert, der einen „Binnenmarkt der Forschung“ schaffen soll.
Ziel dieser politischen Initiative ist es, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Koordination von Forschungsaktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene zu stärken, Humanressourcen besser zu entwickeln, sowie europäische Forschung für die besten Forschenden der Welt attraktiv zu machen.