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Kontrollkommission

Die Kontrollkommission ist zur Überprüfung der Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, und ihrer Wirtschaftsbetriebe eingerichtet.

Bei der Kontrollkommission handelt es sich um einen Beirat der Bundesministerin oder des Bundesministers – und somit um keine Behörde – welcher die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt und bei Feststellung und Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, die Bundesministerin oder den Bundesminister und gegebenenfalls die Bundesvertretung oder die betreffende Hochschulvertretung zu informieren hat.

Rahmenbedingungen

  • Die Kontrollkommission besteht aus vierzehn Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus:
    • fünf von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern,
    • zwei von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern der Finanzprokuratur,
    • drei von der Bundesvertretung durch Beschluss zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern sowie
    • je einer oder einem von den einzelnen Vorsitzendenkonferenzen der Hochschulvertretungen durch Beschluss zu entsendenden Vertreterin oder Vertreter.
       
  • Die Mitglieder der Kontrollkommission werden jeweils für die Dauer einer Funktionsperiode von vier Jahren bestellt.
     
  • Die Kontrollkommission ist in zwei Senate gegliedert:
    • Senat 1 ist zuständig für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Universitäten, an Privatuniversitäten, die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie für Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften.
    • Senat 2 ist zuständig für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie für Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften.

Aufgaben

  • laufende Überprüfung der finanziellen Gebarung und wirtschaftlichen Lage sowie der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,
  • Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,
  • Mitwirkung an der Schulung der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

Mitglieder

  • Senat 1 (derzeit 5 Mitglieder, da das 6. Mitglied seit 1. Jänner 2024 bis dato von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretungen der Privatuniversitäten nicht rechtsgültig entsandt wurde):
    • Univ.-Prof. Dr. Christian Riegler (Vorsitzender der Kontrollkommission und Vorsitzender von Senat 1, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • MMag. Philipp Otto (stellvertretender Vorsitzender von Senat 1, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Mag.a Doris Müller (entsandt vom Bundesminister für Finanzen)
    • Nada Taha Ali Mohammed (entsandt von der Bundesvertretung)
    • Dipl.-Ing. Gábor Sas (entsandt von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretung der Universitäten)
       
  • Senat 2 (derzeit 7 Mitglieder, da das 8. Mitglied seit 1. Jänner 2024 bis dato von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretungen der Fachhochschulen nicht rechtsgültig entsandt wurde):
    • Ing. Mag. Horst Rode (stellvertretender Vorsitzender der Kontrollkommission und Vorsitzender von Senat 2, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Mag. Michael Gruber (stellvertretender Vorsitzender von Senat 2, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • ADir. RgR Otto Huber (entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Dr. Martin Tatscher (entsandt vom Bundesminister für Finanzen)
    • Karoline Engstfeld (entsandt von der Bundesvertretung)
    • Mag.a Adriana Haslinger (entsandt von der Bundesvertretung)
    • Michael Böhm (entsandt von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretung der Pädagogischen Hochschulen)

Links

Downloads

Kontakt

Die Kontrollkommission verfügt über keine Büroinfrastruktur. Anfragen richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]

Über diese E-Mail-Adresse erfolgt die gesamte Korrespondenz der Kontrollkommission und ihrer Senate.

Ausschließlich für die im HSG vorgesehene postalische Übermittlung von Jahresabschlüssen im Original (ergänzend zur elektronischen Übermittlung über die oben angeführte Email-Adresse) nutzen Sie bitte die folgende Postadresse:

Kontrollkommission
c/o Wirtschaftsuniversität Wien
Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen
Abteilung für Unternehmensrechnung und Controlling
Welthandelsplatz 1, Gebäude AD, 1. OG
1020 Wien