Der österreichische Hochschulplan (HoP)
Der österreichische Hochschulplan ist eine Dachstrategie, die alle vier Sektoren des österreichischen Hochschulraums – Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie Privathochschulen und Privatuniversitäten – und somit alle 76 Hochschulen adressiert. Dadurch soll eine koordinierte Entwicklung des österreichischen Hochschulsystems ermöglicht werden.
Mit seiner umfassenden systemischen Herangehensweise ist der Hochschulplan (PDF, 510 KB) erstmalig in der österreichischen Hochschulpolitik. Er unterscheidet sich damit vom Hochschulplan 2011, der sich auf die Einrichtung von Governance-Instrumenten fokussierte, die primär die öffentlichen Universitäten betrafen. Der Hochschulplan 2030 ist als Dachstrategie zu verstehen, die alle 76 österreichischen Hochschulen vorrangig im Bereich Hochschulbildung adressiert. Ziel ist es, bestehende Stärken des Hochschulsystems zu fördern, vorhandenes Entwicklungspotenzial stärker zu nutzen und eine gemeinsame, koordinierte Entwicklung zu bewirken. Durch den Fokus auf den Bereich der hochschulischen Lehre ist der Hochschulplan als komplementär zur FTI-Strategie 2030 zu sehen.
Von der Vision 2050 zum Hochschulplan 2030
Der Hochschulplan gibt sowohl quantitative Zielwerte als auch qualitative Entwicklungslinien bis 2030 vor. Diese leiten sich von einer Vision für das Jahr 2050 ab, die dem Hochschulplan vorangestellt ist und in der sich alle österreichischen Universitäten und Hochschulen zu demokratischen Werten, zu Nachhaltigkeit und Diversität bekennen, um somit die Gesellschaft im positiven Sinne national und international entsprechend mitzugestalten. Die Hochschulen leisten dabei einen maßgeblichen Beitrag im Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen, wobei der Zugang zur Hochschulbildung allen Personen mit den erforderlichen Voraussetzungen offensteht und das Bildungsangebot große Flexibilität aufweist.
2030: Vier quantitative Zielwerte/Indikatoren
In quantitativer Hinsicht werden für das Jahr 2030 vier Zielwerte/Indikatoren definiert, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Lehre und der Gleichberechtigung in Lehre, Forschung sowie der Erschließung und Entwicklung der Künste (EEK) führen sollen.
1. Verbesserung der Betreuungsrelation:
Durch die Schaffung neuer Professuren und äquivalenter Stellen sowie den Ausbau von Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal soll es zu einer Verbesserung der Betreuungsrelation kommen bzw. erreichte Niveaus gehalten werden. Insbesondere bei öffentlichen Universitäten wird eine Verbesserung der Betreuungsrelation von 1:39 auf 1:35 angestrebt.
2. Steigerung der Zahl der Studienabschlüsse:
Der Hochschulplan sieht eine Steigerung der Studienabschlüsse von 57.100 auf 64.600 pro Studienjahr vor.
Ein Fokus liegt hier insbesondere auf dem MINT-Bereich. Der Anteil der MINT-Studienabschlüsse soll von 28,5 auf 34,2 % erhöht werden. Ganz allgemein soll der jeweilige Anteil an Studienabschlüssen vor allem an Pädagogischen Hochschulen (von bisher 5 auf 8 %) und Fachhochschulen (von bisher 27 auf 29 %) bis 2030 gesteigert werden.
3. Internationalisierung der Absolvent/innen:
Bis 2030 wird der Anteil der jährlichen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert haben, in allen vier Sektoren auf jeweils bis zu 26 % erhöht. So wird für öffentliche Universitäten eine Erhöhung des Mobilitätsanteils der Absolvent/innen von 18 % auf 26 % angestrebt, für Fachhochschulen von 19,4 % auf 26 %.
4. Gleichstellung:
Der Hochschulplan zielt auf die Erhöhung des Frauenanteils in Schlüsselpositionen an Hochschulen ab. An öffentlichen Universitäten wird daher eine Steigerung des Anteils der Rektorinnen von 27 % auf 40 % angestrebt, ebenso eine Steigerung der Leiterinnen von Organisationseinheiten von 25 % auf 40 % und der Professorinnen von 28 % auf 35 %. An Fachhochschulen wiederum soll der Anteil der Vertretungsbefugten des Erhalters von 28 % auf 40 % sowie der Anteil der Studiengangsleiterinnen von 27 % auf 35 % erhöht werden.
2030: Fünf qualitative Entwicklungslinien und 18 Handlungsfelder
Neben diesen quantitativen Zielwerten skizziert der Hochschulplan auch fünf qualitative Entwicklungslinien für das Jahr 2030, von denen 18 Handlungsfelder abgeleitet werden.
1. Hochschullandschaft und Standortentwicklung:
Der Hochschulplan sieht vor, dass das Zusammenwirken der österreichischen Hochschulen vermehrt in den Vordergrund gerückt werden soll. Dies betrifft die Differenzierung der hochschulischen Profile sowie vermehrte (sektorenübergreifende) Kooperationsformen im Bereich der Studienangebote sowie die Verbesserung der Attraktivität von Karrieremodellen für eine wissenschaftliche Laufbahn.
2. Internationale Kontextualisierung der österreichischen Hochschulen:
Die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen und der Hochschulangehörigen soll weiter vorangetrieben werden. Die Internationalisierung von Studium und Lehre erstreckt sich dabei sowohl auf den Bereich der Mobilität aller Hochschulangehörigen als auch auf den Bereich der Curricula. Diese Zielvorgaben werden durch jene der Hochschulinternationalisierungs- und Mobilitätsstrategie (HMIS) 2020 bis 2030 konkretisiert.
3. Neue Bildungsbiografien und Durchlässigkeit:
Hochschulen sollen veränderten Bildungsbiografien durch flexiblere Rahmenbedingungen in struktureller, organisatorischer und didaktischer Hinsicht gerecht werden. Ziel ist ein vielfältiges Studien- und Weiterbildungsangebot, das auf verschiedensten außerhochschulischen und beruflichen Vorqualifikationen aufbaut.
4. Teilhabe an Bildung:
Eine wesentliche Aufgabe der Hochschulen ist, eine sozial inklusive Kultur und diversifizierte Lehr- und Lernangebote zu etablieren und stets weiterzuentwickeln. So soll der Anteil von nach wie vor unterrepräsentierten Studierendengruppen erhöht werden sowie Gleichstellungsaspekte stärker Berücksichtigung finden.
5. Lehre, Forschung und EEK im Kontext gesellschaftlicher Herausforderungen:
Hochschulen nehmen aufgrund ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie Vorbildfunktion eine wesentliche Rolle in der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ein. Bis 2030 fokussiert der Hochschulplan insbesondere auf die Rolle der Hochschulen bei der aktiven Gestaltung der digitalen Transformation sowie das Wirken im Bereich Nachhaltigkeit und Pädagog/innenbildung.
Umsetzung des Hochschulplans
Die Umsetzung der Handlungsfelder erfolgt primär über die Governance-Instrumente des BMBWF im Hochschulbereich. Darunter fallen Strategien wie der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP), der FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-Plan) sowie der PH-Entwicklungsplan, dialogische Foren wie die Hochschulkonferenz, aber auch Finanzierung und Legistik. Eine ständige Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz übernimmt das Monitoring des Hochschulplans. Eine erste Evaluierung erfolgt im Jahr 2028.
Links
- Überblick über die Steuerungsinstrumente der Hochschulgovernance
- Wissenschaftsminister Martin Polaschek legt Hochschulplan bis 2030 vor