Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)
BGBl. II Nr. 44/2023 vom 14. Februar 2023
- Verordnung (RIS)
- Verordnungsentwurf (RIS)
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Schulexterne Angebote sind ein langjähriger Bestandteil schulischer Bildung. Der Themenbereich Sexualpädagogik ist dabei, sowohl national als auch international, ein intensiv diskutierter und sensibler Bereich.
Ziel(e)
Die Auswahl von schulexternen Hilfsangeboten aus der großen Zahl durch Schulen und Lehrkräfte soll durch Qualitätssicherungsmaßnahmen erleichtert werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Mit vorliegendem Entwurf soll eine Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zum Themenfeld der Sexualpädagogik zur Unterstützung des Unterrichts, eingerichtet werden.