Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden
BGBl. I Nr. 121/2024 vom 22. Juli 2024
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürger/innen durch Digitalisierung
Ziel 2: Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
Ziel 3: Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen und der Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
Ziel 4: Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
Ziel 5: Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
Ziel 6: Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
Maßnahme 2: Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
Maßnahme 3: Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
Maßnahme 4: Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
Maßnahme 5: Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
Maßnahme 6: Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
Maßnahme 7: Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
Maßnahme 8: Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen