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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

BGBl. I Nr. 121/2024 vom 22. Juli 2024

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürger/innen durch Digitalisierung

Ziel 2: Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung

Ziel 3: Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen und der Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen

Ziel 4: Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen

Ziel 5: Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten

Ziel 6: Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard

Maßnahme 2: Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen

Maßnahme 3: Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen

Maßnahme 4: Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen

Maßnahme 5: Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen

Maßnahme 6: Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis

Maßnahme 7: Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen

Maßnahme 8: Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen