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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/7 im BMBWF

Geschäftszahl: 2021-0.608.642

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/7 (Externe Evaluation von Schulen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 21. Oktober 2021
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.609,40 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.508,30 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Sämtliche Angelegenheiten der inhaltlichen und organisatorischen Steuerung der externen Schulevaluation
  • Operative Umsetzung standardisierter Schulevaluationen im gesamten Bundesgebiet durch die Schulevaluationsstellen
  • Strategische Planung und Entwicklung von Evaluationsverfahren und Instrumenten sowie deren Qualitätssicherung
  • Qualifizierung von Schulevaluator/innen (Aus- und Weiterbildung)
  • Analytische Aufbereitung von Evaluationsergebnissen und Berichterstattung in Hinblick auf die Qualitätsentwicklung im Schulwesen
  • Internationale Kooperation im Bereich der Schulevaluation (insb. Standing International Conference of Inspectorates); Vertretung im CERI Governing Board der OECD

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt im Bereich der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Hohe fachliche Kenntnis und Erfahrung im Bereich der datengestützten Qualitätsentwicklung im Bildungswesen im nationalen und internationalen (z.B. EU, OECD) Kontext 20 %
  2. Sehr gute methodische Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der externen Evaluation von Schulen 20 %
  3. Sehr gute Kenntnis des österreichischen Schulwesens und seiner Governance; profunde Schulrechtskenntnisse 20 %
  4. Führungserfahrung bzw. Erfahrung in der Leitung und Steuerung komplexer Reform- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Bildungsverwaltung 10 %
  5. Sehr gute Englischkenntnisse 5 %
  6. Erfahrung in der Kooperation mit internationalen Organisationen 5 %
  7. Fähigkeit zum strategischen und analytischen Denken, Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben, Innovationsfähigkeit 10 %
  8. Organisationsfähigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Verständnis für Diversität sowie hohe soziale Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.609,40 brutto bzw. EUR 4.508,30 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an [email protected] unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2021-0.608.642) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: [email protected]

Wien, 16. September 2021

Für den Bundesminister: Mag. Simone Hoffmann

Ausschreibung (PDF, 98 KB)