Akkreditierung/Qualitätssicherung Qualitätssicherung der österreichischen Hochschulen
Im Bereich der Hochschulbildung unterstützt die Qualitätssicherung die Hochschulen bei der Erreichung ihrer Ziele. Sie sorgt für mehr Transparenz sowie ein verstärktes Vertrauen in die Relevanz und Qualität der hochschulischen Bildungseinrichtungen. Die gesetzliche Grundlage für die externe Qualitätssicherung der öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Privathochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen stellt das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) dar.
Qualitätssicherung
Unter dem Begriff der „Qualitätssicherung“ sind verschiedene Konzepte und Maßnahmen zur Entwicklung und Überprüfung der Qualität der Leistungen von Hochschulen zu verstehen. Qualitätssicherung kann sich nach innen richten und etwa den Aufbau hochschulinterner Qualitätsmanagementsysteme umfassen (interne Qualitätssicherung). Davon lässt sich die externe Qualitätssicherung unterscheiden, die die Wirksamkeit der internen Qualitätssicherungsprozesse durch unabhängige externe Expertinnen und Experten bewertet.
Externe Qualitätssicherung
Die Ziele der externen Qualitätssicherung sind die Förderung der Qualitätsentwicklung an den Hochschulen sowie die Nachweiserbringung gegenüber der Öffentlichkeit, in welcher Weise die Hochschulen die Verantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität wahrnehmen. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren sind daher auch öffentlich zugänglich.
Verfahren
Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) unterscheidet zwei externe Qualitätssicherungsverfahren die Akkreditierung und die Zertifizierung durch ein Audit. Akkreditierung und Audit verfolgen unterschiedliche Ziele und weisen dementsprechend unterschiedliche Prüfbereiche auf.
Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsverfahren dienen der Überprüfung einer Hochschuleinrichtung bzw. eines Studienganges nach vorgegebenen (Mindest-)Standards und der Verleihung des (befristeten) Rechts zum Betrieb einer hochschulischen Einrichtung bzw. zur Durchführung von hochschulischen Studien. Unterschieden wird in diesem Zusammenhang zwischen institutionellen Akkreditierungsverfahren und Programmakkreditierungsverfahren. Sie führen im positiven Fall zur staatlichen Anerkennung einer hochschulischen Bildungseinrichtung und/oder eines Studienganges. Akkreditierungsverfahren sind erforderlich für Privathochschulen und Privatuniversitäten und deren Studienprogramme sowie für die Neueinrichtung von Fachhochschul-Studiengängen sowie ganzer Fachhochschulen.
Audit
Ein Audit ist ein zyklisches Peer-Review-Verfahren, das die Leistungsfähigkeit des institutionellen Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule beurteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsmanagementsystem die Leistungsbereiche der Hochschule unterstützt und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung leistet. Die Zertifizierung durch ein Audit bestätigt folglich die Leistungsfähigkeit des internen Qualitätsmanagementsystems einer hochschulischen Einrichtung. Derartigen Audits durch externe Gutachterinnen und Gutachter haben sich die öffentlichen Universitäten, die etablierten Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen zu unterziehen.
Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)
Bei der AQ Austria handelt es sich um eine gesetzlich eingerichtete, sektorenübergreifende Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung. Als unabhängige Einrichtung für die externe Qualitätssicherung im Hochschulbereich ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren und Audits in Österreich zuständig. Neben der AQ Austria dürfen auch andere international anerkannte und unabhängige, vornehmlich im „European Quality Assurance Register for Higher Education“ (EQAR) registrierte Agenturen, Audits durchführen (Verordnung QS-Agenturen).
Europäischer Bezugsrahmen
Unabhängig von der Art der Qualitätssicherungsverfahren stellen die „European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) den internationalen Bezugsrahmen für das österreichische Hochschulqualitätssicherungssystem dar. Die darin formulierten Standards und Leitlinien bilden den gemeinsamen Bezugspunkt der Qualitätssicherung für Hochschulen und Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum.