Frequently Asked Questions iKMPLUS
Nein, die Bildungsstandards sind per Verordnung definiert und bleiben bis auf Weiteres gültig. Lediglich die Form der Überprüfung der Bildungsstandards wird aktualisiert. Dazu werden die beiden bestehenden Instrumente der Informellen Kompetenzmessung (IKM) und der Bildungsstandardsüberprüfungen (BIST-Ü) in ein Instrument – die iKMPLUS – zusammengeführt und in ihren Funktionen gestärkt.
Ja, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der iKMPLUS mit den Daten aus früheren Bildungsstandardüberprüfungen (BIST-Ü) wird sichergestellt. Dies gelingt durch zwei wesentliche Maßnahmen: Einerseits bilden die bestehenden Bildungsstandards auch die Grundlage für die neuen iKMPLUS , wodurch eine Kontinuität in den überprüften Lernergebnissen gewährleistet ist. Andererseits werden umfassende Brückenstudien umgesetzt, welche dafür sorgen, dass auch die Daten und Ergebnisse des neuen Instruments mit den Daten aus früheren BIST-Ü vergleichbar sein werden und so eine Längsschnittbeobachtung möglich wird.
Mit den neuen Instrumenten der iKMPLUS soll ab dem Jahr 2022 erhoben werden, ob und in welchem Ausmaß Schülerinnen und Schüler die Bildungsstandards erreicht haben. Das PLUS beschreibt in diesem Zusammenhang einerseits die neuen Zusatzangebote zur vertiefenden Kompetenzerhebung (siehe auch Fokusmodule der iKMPLUS ) und die anschließende Ergebnisreflexion im gemeinsamen Gespräch mit Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Andererseits bezieht sich das PLUS auf die Stärkung der Förder- und Unterrichtsrelevanz bei gleichzeitigem Ausbau der Datenbasis für das Schulqualitätsmanagement und das Monitoring des Bildungssystems.
Den Schülerinnen/Schülern und Erziehungsberechtigten dient die iKMPLUS zweifach: Anders als bei den bisherigen BIST-Ü erhalten sie unmittelbar nach der Durchführung ein für sie aufbereitetes Feedback zum aktuellen Lernstand. Gleichzeitig erhalten sie eine Möglichkeit, die Ergebnisse mit den Lehrpersonen im gemeinsamen Gespräch zu reflektieren und erhalten so Gewissheit über nächste Lernschritte und allfällige Fördermaßnahmen.
Lehrpersonen erhalten mit der iKMPLUS ein umfassendes Set an Instrumenten und Handreichungen, welche sie in der Erfüllung zahlreicher Aufgaben – von der pädagogischen Diagnostik bis hin zur datenbasierten Gesprächsführung, Unterrichtsentwicklung und Förderplanung – unterstützen sollen. Darüber hinaus bieten die Ergebnisse der iKMPLUS neue Sicherheit, indem sie die Einschätzung der Lehrpersonen durch extern objektivierte Informationen ergänzen und so eine weitere wichtige Grundlage für die Unterrichts- und Förderplanung darstellen.
Schulleitungen erhalten mit der iKMPlus umfassende Informationen zu den Leistungen am Standort. Zusätzlich zu den jährlichen Ergebnissen der iKMPlus werden für Schulleitungen im Abstand von drei Jahren die Daten aus drei Erhebungsjahren in einen umfassenden Schulbericht zusammengefasst. Dadurch kann auf Standortebene ein kontinuierliches Gesamtbild über die Entwicklungen an der Schule entstehen, welches den Schulleitungen als weitere wichtige Grundlage für die Schul- und Qualitätsentwicklung dient.
Ja, die Systembeobachtungsfunktion der ehemaligen Bildungsstandardsüberprüfungen wird erheblich ausgebaut. Die circa 5-jährigen Erhebungszyklen der ehemaligen BIST-Ü werden signifikant verkürzt und so werden künftig alle drei Jahre umfassende Systemberichte (vergleichbar zu ehemaligen BIST Bundes- beziehungsweise Landesergebnisberichten) vorliegen. Diese Systemberichte können auf eine reichere Datenbasis zugreifen, als dies im Rahmen der BIST-Ü der Fall war, denn es werden sämtliche Daten aus drei ganzen Erhebungsjahren zusammengefasst. So entsteht eine verdichtete Datengrundlage für ein evidenzbasiertes Bildungscontrolling und Bildungsmonitoring.
Nein, die Ergebnisse aus der iKMPlus fließen nicht in die Leistungsbeurteilung mit ein.
Nein, die Ergebnisse aus der iKMPlus dienen nicht als Aufnahmekriterium an einer weiterführenden Schule.
Die Basismodule der iKMPlus werden ab dem Schuljahr 2021/22 stufenweise ausgerollt:
- Sommersemester 2021/2022: Durchführung auf der 3. Schulstufe (April/Mai)
- Wintersemester 2022/23: Durchführung auf der 7. Schulstufe (November)
- Sommersemester 2022/2023: Durchführung auf der 3. + 4. Schulstufe (April/Mai)
- Wintersemester 2023/24: Durchführung auf der 7. + 8. Schulstufe (November)
Sogenannte Fokusmodule stehen ab 2023 zur Verfügung und dienen der weiteren Vertiefung im Anschluss an die Durchführung der Basismodule.
Neben den verpflichtenden Basismodulen werden die freiwilligen Bonusmodule für Kompetenzbereiche außerhalb des verpflichtenden Angebots und freiwillige Orientierungsmodule für die 5. und 9. Schulstufe ab 2022 angeboten.
Die iKMPlus findet verbindlich an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung statt. Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung sowie Sonderschulen sind aus der Verpflichtung ausgenommen, können das Angebot der iKMPlus jedoch auf freiwilliger Basis nützen.
Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufe sowie der 7. und 8. Schulstufe teil. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, sofern sie nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden beziehungsweise wenn sie selbst mit allenfalls zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben nicht unter den gegebenen Bedingungen lösen könnten. Eine freiwillige Teilnahme dieser Schülerinnen und Schüler ist im Ermessen der Lehrperson jedoch möglich. Ihre Ergebnisse dienen in diesem Fall ausschließlich der Förderplanung und nicht der Systemberichterstattung.
Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten bzw. Rechenschwierigkeiten stellen keinen grundsätzlichen Ausnahmegrund aus der verpflichtenden Teilnahme an der iKMPLUS dar.
Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfassen sowohl die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10. Nur bei einer klinisch-psychologisch diagnostizierten Lese-Rechtschreibstörung nach ICD-10/ S3-Leitlinien ist die Störung mit einer körperlichen Behinderung gleichzusetzen und findet einerseits § 18 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes andererseits § 1 Abs. 3 und 4 der Bildungsstandardsverordnung Anwendung. Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie sind demgemäß dann aus der verpflichtenden Teilnahme an Basismodulen, Fokusmodulen und Zyklusmodulen der iKMPLUS ausgenommen, wenn auf sie eine der Ausnahmebestimmungen des § 1 BistV (siehe auch Kapitel 1.2.) zutrifft und sie:
- außerordentliche Schülerinnen und Schüler sind;
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Behinderung oder Sinnesbehinderung sind und nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder; auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.
Betreffend den Umgang mit Dyskalkulie ist aktuell eine Handreichung des BMBWF in Bearbeitung, welche sich an den Bestimmungen zur Legasthenie anlehnen wird.
Generell ist eine Durchführung der iKMPLUS auch für aus der Verpflichtung ausgenommene Schülerinnen und Schüler im Ermessen der Lehrperson und im freiwilligen Rahmen möglich. So können auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen oder Teilleistungsschwächen förderdiagnostische und förderrelevante Informationen generiert werden.
Weitere Informationen zum Umgang mit Teilleistungsschwächen finden sich unter:
Die Durchführung der iKMPlus dauert je Unterrichtsfach rund 45 Minuten.
Die Durchführung und die Auswertung der iKMPlus erfolgt durch die Klassenlehrperson bzw. auf der Sekundarstufe I durch die zuständige Fachlehrperson.
Im Anschluss an die Durchführung der iKMPlus ist gemäß Bildungsstandardverordnung eine gemeinsame Reflexion der Ergebnisse mit den Schülerinnen/Schülern und Erziehungsberechtigten im Gespräch vorzusehen. Ziel des Gesprächs ist es, einen Blick auf den Lernstand zu werfen und gemeinsam nächste Lernschritte und Lernmaßnahmen (gegebenenfalls auch Fördermaßnahmen) zu vereinbaren.
An den Volks- und Mittelschulen fließt diese Ergebnisreflexion in die bestehenden KEL-Gespräche ein. Die KEL-Gespräche können auch im Rahmen der Sprechtage organisiert werden.
An den allgemeinbildenden höheren Schulen erfolgt die Ergebnisreflexion im Rahmen der Sprechtage und/oder der Sprechstunden.
Die Schaffung neuer Gesprächsformate ist nicht erforderlich, vielmehr sollen die oben genannten bereits bestehenden Formate genützt werden. Entsprechende Handreichungen und Leitfäden des BMBWF werden zur Verfügung stehen, um die Umsetzung zu unterstützen.