Qualitätsrahmen Ö-Cert
Ö-Cert, der von den Ländern und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffene Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildungsorganisationen, ist 2012 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (BGBl Nr. 269/2012). Durch das innovative Verfahren, das unterschiedliche Qualitätszertifikate anerkennt und spezifische Grundvoraussetzungen überprüft, wurden erstmals österreichweit einheitliche Qualitätsstandards für Bildungsanbieter geschaffen. Ö-Cert hat europaweiten Vorbildcharakter und trägt zur weiteren Professionalisierung der Erwachsenenbildung bei.
Ziele von Ö-Cert
- Durch die Ö-Cert-Grundvoraussetzungen wird sichergestellt, dass zum Beispiel die Kernaufgabe der Organisation Erwachsenenbildung ist, der Bildungsanbieter über ein Qualitätsmanagementsystem/Verfahren verfügt und zumindest eine Person im pädagogischen Bereich/Bildungsmanagement entsprechend aus- beziehungsweise weitergebildet ist. Diese österreichweit einheitlichen Qualitätskriterien dienen der Profilierung von Erwachsenenbildungsanbietern im beinah unüberschaubar gewordenen Aus- und Weiterbildungsmarkt. Die Vergabe von Ö-Cert soll eine qualitätsvolle Anbieterstruktur gewährleisten.
- Ö-Cert schafft Transparenz und Verwaltungsvereinfachungen: Durch die österreichweite Anerkennung von Ö-Cert durch Länder und Bund entfallen die Mehrfachzertifizierungen für Erwachsenenbildungsanbietern in den Bundesländern. Bildungsinteressierte haben gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet. Bildungsinteressierte und Fördergeber profitieren von der „Marke“ Ö-Cert: Sie sehen auf den ersten Blick, wer ein Ö-Cert-Qualitätsanbieter ist.
Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter
Link
Ö-Cert - Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich