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Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat (FWIT-Rat)

Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat („FWIT‑Rat“)

Der Gesetzgeber hat am 1. Juli 2023 den unabhängigen Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat („FWIT‑Rat“) eingerichtet. Sein Wirkungsbereich umfasst das gesamte Innovationssystem. Der FWIT‑Rat soll die Bundesregierung bzw. einzelne Bundesministerinnen und Bundesminister zur Steigerung der Innovationskraft und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreichs beratend unterstützen.

Aufgaben

Dem FWIT-Rat obliegen insbesondere die Beratung der Bundesregierung hinsichtlich der Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologiepolitik; das Erarbeiten von Vorschlägen für FTI-Pakte; die Unterstützung bei der Analyse der Umsetzung der laufenden Forschungs-, Technologie und Innovations-Strategie (FTI-Strategie) der Bundesregierung sowie bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards; die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung; und die Unterstützung des Stiftungsrates der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung.

Die Ratsversammlung des Rates

Die Ratsversammlung hat zwölf Mitglieder, von denen sechs vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vier von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und ein Mitglied vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft bestellt wurden. Der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Univ.-Prof. DDr. H. c. Thomas A. Henzinger, PHD M.S., unter anderem Wittgenstein-Preisträger und Mitglied des European Research Council, wurde durch den Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Vizekanzler bestellt. Die Mitglieder des Rates werden für eine Funktionsdauer von vier Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Rates und die Definition seiner Aufgaben sind im Bundesgesetz über den Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat (FWIT-Rat-Gesetz) festgehalten. Unterstützt wird der Rat bei seiner Tätigkeit von einer Geschäftsstelle. Das Bundesgesetz über den Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat; FWIT-Rat-Gesetz) ist abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).