Studieren in Österreich
Ob an einer öffentlichen Universität, einer Privathochschule oder Privatuniversität, an einer Fachhochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule - an jeder dieser Hochschulen kann man in Österreich ein Studium absolvieren und dadurch einen akademischen Grad (den Bachelor, Magister, Diplomingenieur, Master, Doktor, PhD) erwerben.
Was studieren bedeutet
Eine genaue Definition, was ein Studium ist, gibt es nicht. Fest steht, dass der Begriff sich vom lateinischen Wort „studiare“ ableitet, das so viel wie „sich bemühen“ bzw. „streben“ bedeutet. Allerdings enthalten die einschlägigen Hochschulgesetze, etwa das Universitätsgesetz (UG) Bestimmungen, wie ein Studium strukturiert und aufgebaut sein soll. Seit der sog. gemeinsamen Bologna-Erklärung 1999 ist auch in Österreich das dreistufige System von Studienabschlüssen vorgesehen, das vom Bachelor- über den Masterabschluss bis hin zum Doktor bzw. PhD reicht. Diese Struktur ist wesentliche Säule des Europäischen Hochschulraums. Daneben gibt es nach wie vor vereinzelte Diplomstudien, nach deren Abschluss man den Titel des/der Magisters/Magistra bzw. des/der Diplomingenieur/in erhält. Das gilt insbesondere für das Medizinstudium sowie für rechtswissenschaftliche, künstlerische, theologische Studien, die man an den meisten Universitäten mit dem Doktortitel abschließt. Das gilt aber nicht für neue Studiengänge, die nur mehr als Bachelor-/Master-Studien eingerichtet werden dürfen.
Bachelor- und Masterstudien
Vollwertige Bachelorstudien haben eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und umfassen mindestens sechs Semester, was einem Leistungsumfang von 180 – 240 ECTS-Punkte entspricht. Man schließt sie – so wie auch Masterstudien - mit der Sponsion ab.
Masterstudien dauern mindestens vier Semester und haben typischerweise einen Leistungsumfang von 90 bis 120 ECTS-Punkten, wobei ihr Minimum 60 ECTS-Punkte ausmachen muss. Die Zulassung zu einem (ordentlichen) Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Bachelorstudium möglich.
Die genauen Bezeichnungen des Bachelor- oder des Mastergrades (z.B. „Bachelor of Science“, "Master of Science") werden von den Universitäten, Privathochschulen und Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Beide werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Doktorats- und PhD-Studien
Wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, kann nach dem Master- bzw. Magisterabschluss auch noch ein Doktoratsstudium anhängen, das mit der Verleihung des Doktors bzw. des PhDs abschließt. Dieser kann nur an einer Universität (einer öffentlichen Universität oder einer Privatuniversität) erlangt werden. Das PhD-Studium dauert drei Jahre, wie viele ECTS-Punkte es umfasst, bestimmen die Universitäten. Es ist nicht in Studienabschnitte gegliedert. Im Rahmen eines PhD-Studiums/Doktoratsstudiums ist neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
PhD-Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Mit der Umstellung auf das dreijährige Doktoratsstudium (ab dem Wintersemester 2009/10) geht eine sukzessive Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualitätsanforderungen sowie der Ausbau der administrativ-organisatorischen Unterstützung der Doktoratsstudierenden einher. Daher arbeitet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung seit vielen Jahren an der sukzessiven Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualitätsanforderungen sowie am Ausbau der administrativ-organisatorischen Unterstützung der Doktoratsstudierenden. Dabei werden die europäischen und nationalen Empfehlungen bzw. Richtlinien berücksichtigt und umgesetzt.