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Gentechnik

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) ist mit der Vollziehung des Gentechnikgesetzes betraut. Es ist daher zuständige Behörde hinsichtlich der Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen - soweit diese in wissenschaftlichen Hochschulen oder in wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes in seinem Ressortbereich oder durch diese erfolgen. Die federführende Zuständigkeit für den Bereich Gentechnik liegt im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BMSGPK

Im Folgenden finden Sie Informationen über gesetzliche Bestimmungen, Anmelde- bzw. Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen betreffend Vollziehung des Gentechnikgesetzes:

Österreichisches Recht

Gentechnikgesetz - GTG 1994: Geltende Fassung im RIS
Systemverordnung 2002 (Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen)

Erläuterungen zur Systemverordnung (siehe dazu Anhang I im RIS)
Freisetzungsverordnung 2005 (Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen)
Anhörungsverordnung (Anhörungsverfahren gemäß dem Gentechnikgesetz)

Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen

Anmeldung / Genehmigungsantrag an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
Erforderliche Anmelde- bzw. Antragsunterlagen, Anlage I zum Anmelde- und Antragsunterlagen
Elektronisches Formular zur Anmeldung (Word, 102 KB) (nicht barrierefrei)

Links

EU-Recht

Materialien zur biologischen Sicherheit (von nationalen Behörden)

Listen sicherheitsbewerteter Spender- und Empfängerorganismen

Leitlinien und Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen:

Weitere Stellungnahmen und Leitlinien

Links zu österreichischen Stellen

Kontakt

Dr.in Silvia Bader
Referat V/3b - Tierversuchswesen und Gentechnik
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-7120
[email protected]
[email protected]