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Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Pädagog/innenberuf

Der Quereinstieg für den Unterricht in einem allgemeinbildenden Fach

Achtung! Den Quereinstieg gibt es nur für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (Mittelschule, PTS, AHS, BMHS).

Die Voraussetzungen für den Quereinstieg in den Pädagog/innenberuf in einem allgemeinbildenden Fach sind für alle dieselben – das heißt unabhängig davon, ob Sie an einer Mittelschule, Allgemeinbildenden Höheren Schule, Berufsbildenden Mittleren beziehungsweise Höheren Schule unterrichten möchten.

Die Voraussetzungen sind:

  • Ein abgeschlossenes, fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mindestens 180 EC (Bachelorniveau).
  • Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium zum Beispiel Betriebswirtschaft, ein facheinschlägiges Studium oder das Diplomstudium Mathematik.
  • Eine nach dem Studium liegende, fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren – beispielsweise eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Personalauswahl in einem Personalberatungsunternehmen, eine Tätigkeit als Statistiker oder ähnliches.
  • Ein positiver Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung.

Wichtig! Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, können Sie ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrer/in werden. Dies ist auch berufsbegleitend möglich. Entsprechende Angebote werden von den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zur Verfügung gestellt.

Sie möchten bald unterrichten?  Es gibt Möglichkeiten für einen Quereinstieg in die Sekundarstufe Allgemeinbildung

Damit Sie relativ bald unterrichten können, müssen Sie im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens Ihre pädagogische Eignung unter Beweis stellen.

Dazu beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Sie können sich über das Portal Get your teacher für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE) registrieren.
    Erforderliche Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren (PDF, 77 KB)
  2. Erfüllen Sie die formalen Anforderungen, werden Sie zum Online-Assessment eingeladen.
  3. Bei positivem Abschluss des Online-Assessments erfolgt eine Terminvereinbarung zu einem persönlichen Gespräch. (Informationen zum Online-Assessment (PDF, 43 KB))
  4. Bei erfolgreichem Abschluss des 3-stufigen Eignungsfeststellungsverfahren erhalten Sie ein Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ).

Danach können Sie sich bei der jeweiligen Bildungsdirektion für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrer/in bewerben.

Ab Anstellung als Lehrer/in an einer Schule müssen Sie innerhalb von acht Jahren den Hochschullehrgang Quereinstieg an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule beziehungsweise an einer Privaten Pädagogischen Hochschule (sofern diese den Hochschullehrgang Quereinstieg anbietet) absolvieren.

Seit dem Studienjahr 2022/23 läuft der Hochschullehrgang Quereinstieg für das Schuljahr 2023/2024 an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich, der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg. Im Oktober 2023 ist der Hochschullehrgang österreichweit an den Pädagogischen Hochschulen möglich. 

Welche Vorteile bietet Ihnen der Quereinstieg?

Als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Schule bekommen Sie einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wenden Sie sich bitte an jeweils zuständige Bildungsdirektion .

Einige Beispiele aus einer möglichen Berufslaufbahn zur Orientierung

Sie arbeiten zum Beispiel seit einigen Jahren als:

  • Qualitätsmanager/in im Bankbereich, möchten Ihr praktisches Wissen in die Schule bringen und überlegen deshalb, Mathematiklehrer/in zu werden
  • Dolmetscher/in und möchten junge Menschen als Englischlehrer/in begeistern
  • Chemiker/in und möchten Ihr praktisches Wissen nun als Chemielehrer/in weitergeben
  • Kunsthistoriker/in und möchten sich aber kreativ im Fach Kunst und Gestaltung ausleben
  • Musikmanager/in und möchten junge Menschen als Musiklehrer/in begeistern
  • Lektor/in und möchten Jugendliche in Deutsch unterrichten
  • Künstler/in beziehungsweise im Kunst- und Kulturbereich Tätige und möchten als Lehrer/in für das Fach Technik und Design junge Menschen begeistern

Fragen und Antworten zum Quereinstieg für den Unterricht in einem allgemeinbildenden Fach

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in den FAQs (PDF, 188 KB)  zum Quereinstieg.

Ich habe mich erfolgreich für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung zertifiziert! Wie geht es für mich weiter?

Die Informationsbroschüre informiert Sie über die nächsten Schritte, die Sie zu einer Stelle als Lehrer/in in einer Schule führen.
Info-Broschüre: Vom Zertifikat zur Lehrkraft (PDF, 299 KB)

Das Erhebungsblatt dient zur Angabe relevanter Informationen zur Berechnung Ihres Entgelts. Als Quereinsteiger/in laden Sie diesen Bogen bitte ausgefüllt gemeinsam mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bei der Bewerbung für eine Stelle auf der Bewerbungsplattform hoch. Gemeinsam mit einer Zusage erhalten Sie damit von der Bildungsdirektion eine Ersteinschätzung über Ihr Entgelt.

Erhebungsblatt für die Feststellung des Besoldungsdienstalters von Quereinsteiger/innen (Word, 67 KB)

Der Quereinstieg für den Unterricht in Fachbereichen der Berufsbildung

Für die Berufsbildung, zum Beispiel Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (zum Beispiel Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.

NEU! Der Quereinstieg für die Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik in der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Sonderschule

Mit dem Schuljahr 2024/25 ist auch der Quereinstieg für die Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik in der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Sonderschule möglich. Auch hier läuft die Bewerbung über die Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ), wofür ein fachlich geeignetes Studium und eine danach erworbene fachlich geeignete Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren Vollzeit vorzulegen sind. 

Für den Einsatz im Bereich Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik an einer Volksschule ist weiterhin ein Lehramtsstudium für eine reguläre Anstellung Voraussetzung, dies ist auch berufsbegleitend möglich.

Der Quereinstieg in eine Volksschule 

Ein Quereinstieg für die Volksschule ist rechtlich nicht vorgesehen: Für die Volksschule ist ein Lehramtsstudium für eine reguläre Anstellung Voraussetzung; dies ist auch berufsbegleitend möglich.

Downloads

Kontaktstellen in den Bundesländern zum Quereinstieg (PDF, 63 KB)

Kontaktstellen an den Pädagogischen Hochschulen zum Quereinstieg (PDF, 42 KB)

Link

Klassejob