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Studieren mit Behinderung

Der Beginn eines Studiums stellt viele Studienanfänger/innen vor besondere Herausforderungen, manchmal auch Hindernisse. Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen sind oft mit zusätzlichen Barrieren im Alltag an einer Hochschule konfrontiert. An vielen Hochschulen sind daher Beratungs- und Servicestellen für Studierende und Studieninteressierte mit Beeinträchtigung eingerichtet.

  1. Beratungs- und Service-Angebote
  2. Sonderregelungen für das Studium
  3. Übersetzung in Gebärden- und in Lautsprache
  4. Finanzielle Unterstützung

Ob öffentliche Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule oder Privatuniversität - Österreichs Hochschulen bemühen sich darum, Studieren so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

1. Beratungs- und Service-Angebote

Daher sind an fast allen öffentlichen Universitäten, an vielen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen eigene Beratungs- und Serviceangebote für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingerichtet. An die dort tätigen Behindertenbeauftragten oder die eigenen Abteilungen (z.B. Team Barrierefrei der Universität Wien, Zentrum Integriert Studieren der Universität Graz, Institut Integriert Studieren der Universität Linz, Gender & Diversity Management der FH Campus Wien, Kompetenzstelle Inklusiv Studieren der PH Steiermark) kann man sich bei allen Fragen rund um ein barrierefreies Studieren wenden. Sie bieten Informationen und Unterstützung zur Studienwahl, zum Studium und Studienumfeld, zur Studienbegleitung und zur Interessensvertretung. An den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt und den Technischen Universitäten Wien und Graz sind Blinden- und Sehbehinderten-Arbeitsplätze eingerichtet, an denen Studierenden auch spezielle Betreuung zur Verfügung steht.

An den Privatuniversitäten sind es häufig die Arbeitskreise für Gleichbehandlung, die sich unter anderem mit dem Thema Studieren mit Behinderung auseinandersetzen. Das ist etwa der Fall an der

2. Sonderregelungen für das Studium

Recht auf abweichende Prüfungsmodalitäten

Die Beratungsstellen wissen etwa bestens über die Rechtslage für Studierende mit Behinderung Bescheid. Sie haben etwa im Studium ein gesetzlich verankertes Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung die Ablegung der Prüfung in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist. Dies kann – ohne den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung zu beeinträchtigen – eine schriftliche statt einer mündlichen Prüfung (oder umgekehrt) sein oder auch die Möglichkeit die Prüfungszeit zu verlängern oder technische Hilfsmittel, Assistenzen oder Ähnliches in Anspruch zu nehmen.

Erlass des Studienbeitrags

Für Studierende mit Behinderung ist im Universitätsgesetz auch der Erlass des Studienbeitrages (§ 92 Absatz 1 Ziffer 6 UG) vorgesehen.

Curricula bedürfnisgerecht anpassen

Es ist außerdem im UG vorgesehen, dass die Studienpläne die Zielsetzungen von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten haben, der das Recht behinderter Menschen auf Bildung anerkennt. Für Studierende mit einer Behinderung sind daher die Anforderungen der Curricula – allenfalls unter Bedachtnahme auf beantragte abweichende Prüfungsmethoden – durch Bescheid zu modifizieren, wobei das Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar sein muss (§ 58 Absätze 10 und 11 UG).

Mögliche Abweichungen im Eignungsverfahren zur Zulassung zum Lehramtsstudium

Für Studienwerber/innen für ein Lehramtsstudium gilt, dass vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen ist, die bei Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer Behinderung nicht erfüllt werden können Bei Bedarf sind im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geeignete Ausgleichsmaßnahmen insbesondere (Sprach-)Assistenz vorzusehen (§ 65a Absatz 3 UG). So können für stark sehbeeinträchtige und blinde Studienbewerber/innen im Rahmen des schriftlichen Eignungstests am Computer die Prüfungsfragen von Assistenzpersonen vorgelesen und diesen die Antworten wiederum diktiert werden. Prüfungsteile, die aufgrund der Sinnesbeeinträchtigung nicht durchgeführt werden können, beispielsweise das Ablesen von Emotionen aus einem Gesicht, entfallen gänzlich.

Wahlschablonen bei den ÖH-Wahlen

Die Wahlen in sämtliche Organe der Hochschüler/innen/schaften (ÖH-Wahlen) der Hochschuleinrichtungen werden barrierefrei organisiert. Für alle Wahlstandorte gibt es Wahlschablonen, um Barrieren für sehbehinderte und blinde Studierende abzubauen.

3. GESTU – Gehörlos erfolgreich studieren

Für alle gehörlosen und schwerhörenden Studierenden am Hochschulstandort Wien ist GESTU die zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Information rund um einen barrierefreien Studienzugang. Die Servicestelle GESTU ist räumlich und personell an der Technischen Universität Wien angesiedelt. Hier können Studierende aller Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Wien Beratung in österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) und auch in deutscher Lautsprache erhalten.

Weiters koordinieren die Mitarbeiter/innen der Servicestelle GESTU

  • Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Tutor/inn/en
  • Schriftdolmetscher/innen

und entlasten so die GESTU-Studierenden bei der Organisation ihrer individuellen Unterstützungsmaßnahmen.

Auch Lehrenden werden technische Maßnahmen zur Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Lehre von der Servicestelle angeboten:

  • Erstellung von Live-Untertiteln (z.B. durch den Einsatz von Re-Speaking und online-Schriftdolmetschen)
  • Lehrveranstaltungsaufzeichnungen (gedolmetschte Lehrveranstaltungen werden aufgezeichnet und stehen so den gehörlosen Studierenden als Lernunterlagen zur Verfügung. Dies gilt auch für die Live-Untertitelung der LVA mit Hilfe von Re-Speaking)
  • Fachgebärdenentwicklung

Im Rahmen von GESTU werden Fachgebärden für die einzelnen Studienrichtungen gesammelt oder entwickelt, um die Inhalte der Lehrveranstaltungen in die Österreichische Gebärdensprache übersetzen zu können. Die dafür erstellte Onlineplattform, auf der alle dabei entstandenen Fachgebärdenvideos zu finden sind, ist öffentlich zugänglich.

NEU: GESTU-Graz

GESTU-Graz ist eine Servicestelle für gehörlose und schwerhörige Studierende in Graz. An der TU Graz eingerichtet, bietet das Team von GESTU-Graz eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für den Studienalltag und eine laufende Betreuung im Studium, um einen barrierefreien Studienzugang zu ermöglichen.
GESTU-Graz berät und unterstützt:

  • gehörlose und schwerhörige Studierende aller Hochschulen in Graz, die als ordentliche Studierende inskribiert sind
  • gehörlose und schwerhörige Studieninteressierte
  • Lehrende und Mitarbeiter/innen an Grazer Hochschulen

Alle Beratungsgespräche können in Gebärdensprache abgehalten werden. Studierende erhalten Beratung zum Studienbeginn (Inskription, Lehrveranstaltungsanmeldung, Curriculum, Studienablauf) und zu Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmodalitäten im Studium. Als personelle Unterstützungsangebote für Studierende werden Gebärdensprachdolmetscher/innen, Schriftdolmetscher/innen sowie studentische Mitarbeiter/innen (Mitschreibhilfen, Nachhilfe, Assistenz bei schriftlichen Arbeiten) organisiert. Als technische Unterstützungsangebote für Studierende ist der Einsatz assistierender Technologien im Unterricht und die Untertitelung von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen möglich.

Universitätslehrgang Modus an der Universität Salzburg

Der Universitätslehrgang „Übersetzen und Dolmetschen für Gebärdensprachen, Schriftdeutsch und Internationale Gebärde“ – Modus gibt gehörlosen Gebärdensprachbenutzer/innen einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zu einer Ausbildung für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen. Unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen und kulturellen Kompetenzen wird gehörlosen Gebärdensprachbenutzer/innen der Zugang zu Berufsfeldern im Bereich Dolmetschen und Übersetzen ermöglicht und ihnen die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt. Zugleich entspricht dieser Lehrgang dem steigenden Bedarf an Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in Gebärdensprachen und bietet eine Grundlage für die Berufsausübung in diesem Bereich.

4. Finanzielle Unterstützung

  • Allgemeine Informationen zur Studienförderung
  • Längere Auszahlung der Familienbeihilfe:
    • Für Studierende mit einer erheblichen Behinderung (mindestens 50 Prozent) kann der Bezug der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – also um ein Jahr - verlängert werden. Die Familienbeihilfe wird auch dann weiter gewährt, wenn der Leistungsnachweis von 16 ECTS (oder 8 Semesterwochenstunden) nach dem ersten Studienjahr nicht vollständig erbracht werden kann. Ein Studienerfolgsnachweis ist aber in jedem Fall dem Finanzamt vorzulegen, um nachzuweisen, dass das Studium tatsächlich betrieben wird.
  • Zusätzliche Studienunterstützung:
    • Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht). Entsprechend begründete Ansuchen können beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder bei einer regionalen Stipendienstelle eingebracht werden.
  • Unterstützung für den Ausgleich des Mehraufwandes und für Hilfsmittel
    • Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen können unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand eine Ausbildungsbeihilfe in der Höhe von bis zu 771 Euro gewähren. Außerdem können die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, sowie für Mobilitätshilfen zur Erreichung des Studienortes (Training in Orientierung und Mobilität, Blindenführhund, Fahrtkosten) ganz oder teilweise übernommen werden.

Links

Download

Beratungsstellen und Ansprechpersonen für behinderte, chronisch kranke und gesundheitlich beeinträchtigte Studierende (PDF, 306 KB) 

Kontakt

Hedwig Mahn, BA
Abteilung IV/6
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-6048
[email protected]
www.bmbwf.gv.at