Schulpsychologie
Die Schulpsychologie gibt es in allen Bildungsregionen. Sie ist Anlaufstelle für psychologische Fragen, unterstützt bei Bedarf Schulen und steht Schülerinnen und Schülern sowie Eltern kostenfrei und auf Wunsch auch vertraulich zur Verfügung
Schulpsychologie – die psychologische Beratungseinrichtung der Schulbehörde
Die Schulpsychologie steht als psychologische Beratungseinrichtung der Schulbehörde Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen bundesweit zur Verfügung. Beratungsstellen gibt es in allen Bildungsregionen. Der Zugang zu schulpsychologischen Unterstützungsleistungen kann über Vermittlung der Schule oder aber auch direkt durch Terminvereinbarung mit der regional zuständigen Beratungsstelle erfolgen. Die Inanspruchnahme von schulpsychologischen Leistungen ist grundsätzlich immer freiwillig und kostenlos.
Als Teil der Schulbehörde leistet die Schulpsychologie auch fachbezogene Beiträge bei der Konzeption und Umsetzung von Initiativen und Reformen im Schulsystem, sei es auf regionaler Ebene, im jeweiligen Bundesland oder auch auf Bundesebene.
In den schulpsychologischen Beratungsstellen sind immer für die Tätigkeit im Schulbereich eigens ausgebildete Psychologinnen und Psychologen beschäftigt, zusätzlich aber oft auch andere psychosoziale Unterstützungskräfte wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit Schulärztinnen und Schulärzten.
Der grundsätzliche Auftrag der Schulpsychologie
Der schulpsychologische Dienst in den Bildungsdirektionen hat den Auftrag,
- sich der Fragen und Probleme von Schülerinnen und Schülern, Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen, die sich im schulischen Alltag ergeben, aus psychologischer Sicht anzunehmen (zum Beispiel Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Lernproblemen, Verhaltensproblemen, Schul- und Prüfungsangst, Mobbingerfahrungen, Wahl des geeigneten Ausbildungsweges),
- gemeinsam mit dem pädagogischen Dienst der Bildungsdirektion, Schulleitungen und allen Schulpartnern an Weiterentwicklungen sowie an der Überwindung von Problemlagen in einzelnen Schulen und im gesamten Schulwesen zu arbeiten,
- psychologische Hilfe im Falle von Krisensituationen an Schulen bei Selbst- und Fremdgefährdung von Personen zu leisten
- und an der Bereitstellung, Koordination und Qualitätssicherung von psychosozialer Unterstützung wie Schulsozialarbeit und Schulsozialpädagogik direkt an Schulen mitzuwirken.
Grundprinzipien und Qualitätskriterien der schulpsychologischen Tätigkeit
- Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten wissenschaftlich fundiert, unabhängig und unter Berücksichtigung der verschiedenen Sichtweisen der Beteiligten.
- Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über gute Kenntnis des Systems Schule, haben Einblick in die regionalen Gegebenheiten und nutzen Vernetzungsstrukturen schulischer und außerschulischer Unterstützungssysteme.
- Im Zuge von Klärungs- und Entwicklungsprozessen sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen nicht nur an den Beratungsstellen, sondern auch direkt an Schulen unterstützend tätig.
Die grundsätzlichen Aufgabengebiete der Schulpsychologie sind im Rundschreiben Nummer 28/2018 zu „Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen“ beschrieben.
Links
- Aufgaben und Struktur
- Kontaktadressen
- Weitere Informationen über die Schulpsychologie und häufige schulpsychologische Fragestellungen