Schulpsychologie – Aufgaben und Struktur Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie sind in einem eigenen Rundschreiben (Rundschreiben Nummer 28/2018) definiert, die Einrichtung des schulpsychologischen Dienstes in den Bildungsdirektionen ist durch das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (BD-EG) grundgelegt.
Die Aufgaben der Schulpsychologie
Das Wirkungsfeld der Schulpsychologie umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche (siehe auch Rundschreiben Nummer 28/2018):
Psychologische Beratung und Behandlung in Bezug auf Fragestellungen und Problemlagen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen. Die kann sich auf Lern- oder Verhaltensprobleme, emotionale Belastungen und persönliche Krisen beziehen oder auch auf Fragen zum weiteren Bildungsweg.
Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit für die Schulbehörde bei Fragen zur bestmöglichen Förderung von Schülerinnen und Schülern, zum Beispiel bei Fragen zur Schulreife oder eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Förderbedarfs;
Unterstützung bei psychologischen Fragen, die eine ganze Schule betreffen („systemorientierte psychologische Unterstützung“), zum Beispiel in den Bereichen Prävention, Konfliktbearbeitung, Verbesserung des Schulklimas, Diagnose und Mitwirkung bei Maßnahmenplanungen bei systematisch schlechten Lernergebnissen oder zunehmenden Gewaltphänomenen;
Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement durch vorbereitende Maßnahmen wie Erstellung von Krisenplänen, psychologische Unterstützung in Akutsituationen und Nachbetreuung sowie Unterstützung der Schulaufsicht beim Krisenmanagement in der Region;
Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden zu Schwerpunktthemen der schulpsychologischen Arbeit (zum Beispiel Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Gewalt, Schuleintrittsfragen, Erkennen und Fördern von besonderen Talenten) im Hinblick auf Implikationen für die pädagogische Praxis;
Forschung und Entwicklung durch Bewertung von und gegebenenfalls auch Beteiligung an für die pädagogische Arbeit an den Schulen relevanten Studien, Entwicklung von Diagnosehilfen sowie Erstellung von Leitfäden auf Basis psychologischer Erkenntnisse und Methoden im Rahmen von aktuellen Schwerpunktsetzungen der Bildungsdirektion und nach vorhandener Kapazität;
Verbreitung schulpsychologischer Informationen über bedeutsame psychologische Erkenntnisse und deren praktische Anwendung sowie über Beratungsangebote im Schulbereich an alle Schulpartnerinnen und Schulpartner
Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulbereich in Form von Aktivitäten zur Qualitätssicherung, fachlichen Unterstützung und Vernetzung aller psychosozialen Unterstützungsangebote für Schulen in der jeweiligen Bildungsregion.
Bestimmte Aufgaben der Schulpsychologie sind spezifisch gesetzlich definiert. Dies betrifft zum Beispiel Gutachter- und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schulpflichtgesetz bei Fragen der Schulreife (§ 7 Abs. 4 SchPflG) und bei Schulpflichtverletzungen (§ 25 Abs. 2 SchPflG), mit dem Schulunterrichtsgesetz beim Frühinformationssystem im Falle von Verhaltensproblemen (§ 19 Abs. 4 SchUG) sowie Fragen zum Überspringen von Schulstufen (§ 26 Abs. 1 SchUG) sowie mit dem Suchtmittelgesetz (§ 13 Abs. 1 SMG).
Der organisatorische Aufbau der Schulpsychologie
Der schulpsychologische Dienst ist laut Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz im Präsidialbereich der Bildungsdirektionen für Zwecke der pädagogisch-psychologischen Beratung sowie der Bereitstellung und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen eingerichtet (siehe § 18 Abs. 7 BD-EG). Die organisatorische Verankerung erfolgt gemäß der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit den Landesregierungen festgelegten Rahmenrichtlinien zur österreichweit einheitlichen Grundstruktur der Aufbauorganisation der Bildungsdirektionen (siehe § 22 Abs. 1 BD-EG) jeweils in Form einer eigenen Abteilung für „Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst“.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen versehen ihren Dienst an schulpsychologischen Beratungsstellen, die in den Bildungsdirektionen, an deren Außenstellen in den Bildungsregionen oder als eigenständige Beratungsstellen eingerichtet sind. Sie arbeiten in Fragen der Schulentwicklung eng mit den Mitarbeiter/innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pädagogischen Dienstes (Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) zusammen.
Links
Weiterführende Informationen über die Schulpsychologie und deren Leistungen