Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe II/B im BMBWF
Geschäftszahl: 2022-0.488.064
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Gruppe II/B (Personalentwicklung von Pädagog/innen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.
Wertigkeit: A1/7 bzw. v1/5
Dienststelle: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 12. September 2022
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/7 – EUR 9.646,80 brutto bzw. v1/5 – EUR 9.126,30 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Gruppe fallen insbesondere:
- Strategische Planung und Ressourcensteuerung der Pädagogischen Hochschulen
- Steuerung der gesamten Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog/innen und Unterstützungspersonal
- Sicherstellung und Ausbau von Maßnahmen zur Personalentwicklung von Pädagog/innen und Unterstützungspersonal sowie der Schulentwicklungsberatung
- Förderung der Bildungsforschung an Pädagogischen Hochschulen
- Steuerung der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen
- Umsetzung der Sommerschule und Implementierung in das Schulsystem
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Ausgezeichnete Kenntnisse der österreichischen Wissenschafts- und Bildungspolitik sowie nachweisbare Erfahrung in der strategischen Positionierung von Vorhaben, Themen und Projekten in diesem Bereich sowie umfassende Kenntnisse der Aufbauorganisation und der Verwaltungsprozesse vorzugsweise im Bildungsbereich | 20% |
2. Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Steuerung und des Controllings im Bildungsbereich | 20% |
3. Kenntnisse der Hochschulentwicklung und des Bologna-Systems sowie umfassende Kenntnisse der Leistungs- und Kernbereiche der Pädagogischen Hochschulen | 10% |
4. Umfassende Kenntnisse der für den Hochschulbereich relevanten Gesetze und Verordnungen sowie jener des österreichischen Schulsystems | 10% |
5. Sehr gute Englischkenntnisse | 10% |
6. Mehrjährige praktische Führungserfahrung | 10% |
7. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Erfahrung und Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben; Erfahrung in der Verhandlungsführung und Verhandlungsgeschick | 10% |
8. Zielorientierung, Innovationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Entscheidungsfreude; Organisationsfähigkeit, Verständnis für Diversität und soziale Kompetenz | 10% |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Gruppe sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Die angeführten gesetzlichen Erfordernisse sowie das im Rahmen der Bewerbung verpflichtend beizubringende Konzept betreffend Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Gruppe werden bei der Eignungsbeurteilung mit der gleichen Gewichtung berücksichtigt.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2022-0.488.064) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
E-Mail: [email protected]
Wien, 10. August 2022
Für den Bundesminister:
Mag.a Simone Hoffmann