Eisenbahninfrastruktur: Leitstrategie über die Ausgestaltung
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Leitstrategie zu veröffentlichen, nach welchen Gesichtspunkten die Eisenbahninfrastruktur ausgestaltet werden soll, um auf Grundlage einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung dem künftigen Mobilitätsbedarf im Hinblick auf die Instandhaltung, die Erneuerung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gerecht zu werden [Rechtsgrundlage: Artikel 8 der Richtlinie 2012/34/EU].
Überdies soll auf die allgemeinen Erfordernisse für das Eisenbahnsystem der Europäischen Union einschließlich der Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten Bedacht genommen werden.
Die geforderte Leitstrategie musste in Österreich nicht inhaltlich neu entwickelt werden, denn eine solche bestand bereits. Der im Dezember 2012 der Öffentlichkeit vorgestellte Gesamtverkehrsplan für Österreich enthielt bereits eine Eisenbahnleitstrategie, die mit dem Zielnetz 2025+ und mit der Verkehrsprognose 2025+ im Einklang steht.
Die österreichische Leitstrategie zur Ausgestaltung der Eisenbahninfrastruktur wurde nun nochmals transparent zusammengefasst. Vor der Veröffentlichung der Leitstrategie waren die betroffenen Gebietskörperschaften, die Sozialpartner und andere Interessenvertretungen einschließlich der Eisenbahnunternehmen anzuhören. Diese hatten die Möglichkeit bis 26. Mai 2017 Äußerungen zur Leitstrategie abzugeben. Die nun vorliegende Fassung der Leitstrategie enthält auch die Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus der Konsultation.