Kraftfahrgesetz (KFG)
Die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 sind grundsätzlich auf Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Straßen mit öffentlichem Verkehr als auch auf dessen Verkehr anzuwenden. Dieses Bundesgesetz sieht allerdings in einem eigenen Abschnitt einige Ausnahmen vor. Im KFG sind die grundlegenden Bestimmungen über die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, ihre Genehmigung und ihre Zulassung zum Verkehr festgelegt.