Erlässe
Führerscheingesetz-Durchführungserlass (FSG-DE)
Das Bundesministerium veröffentlicht die neue Version des FSG-Gesamterlasses, die alle bisherigen Versionen des Erlasses komplett ersetzt. Der Gesamterlass wurde überarbeitet und zahlreiche neue Anordnungen aufgenommen. Diese neuen Anordnungen sind in roter Schriftfarbe gehalten. Auf der ersten Seite sind all jene Bestimmungen aufgezählt, in denen es Neuerungen gibt. Zusätzlich wird die Aktenzahl des Bundesministeriums angeführt, denn das erleichtert Nachforschungen, wann bestimmte Änderungen vorgenommen wurden.
FSG-Gesamtdurchführungserlass (Version 20), Oktober 2024 (PDF, 1 MB)
Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern
Aufgrund von Änderungen der europarechtlichen Vorgaben für die gesundheitliche Eignung, der dadurch notwendigen Novellierung der FSG-GV und der umfangreichen Neuerungen im Führerscheinrecht mit der 14. FSG-Novelle wurde mit Anfang 2013 eine Neuauflage der Leitlinien erstellt. Dabei wurden vor allem die Kapitel „Mängel des Sehvermögens“, „Zuckerkrankheit“ und „Epilepsie“ einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, aber auch im allgemeinen Teil und hinsichtlich weiterer Krankheitsbilder (insbesondere aufgrund der nunmehr zwingend erforderlichen Befristung im Fall der Anordnung von Kontrolluntersuchungen) kleinere Anpassungen vorgenommen und aktuelle Judikatur ergänzt.
2018 wurde aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben zum obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom das Kapitel Lungenkrankheiten in „Lungenkrankheiten“ und „Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom“ unterteilt. Im Hinblick auf das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom wurden die Leitlinien umfassend überarbeitet.
2019 wurde das Kapitel „Herz- und Gefäßkrankheiten“ infolge der Änderung der FSG-Gesundheitsverordnung (8. Novelle zur FSG-GV) in „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ umbenannt und inhaltlich adaptiert. Im Hinblick auf diese Änderungen wurden auch die Leitlinien erneut überarbeitet. Zudem wurden im Kapitel „Gliedmaßendefekte“ die Fahrzeuganpassungen an die aktuelle Codeliste, die seit Anfang 2017 gilt, angepasst.