Ausbauplan ÖBB Rahmenplan 2024–2029
Mit dem ÖBB-Rahmenplan 2024–2029 werden in den kommenden sechs Jahren 21,1 Milliarden Euro in ein modernes Eisenbahnnetz investiert.
Wesentliche Aspekte des aktuellen Regierungsprogramms im Bahnbereich werden damit auf Schiene gebracht und fortgeführt. Zusammen mit den Angebotsausweitungen und der Einführung des → Klimatickets wird somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet.
Hinweis
Details zum Rahmenplan sind auf der → Website der ÖBB-Infrastruktur AG veröffentlicht.
Wichtige Fragen und deren Antworten
ÖBB-Rahmenplan
Der Rahmenplan der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ist das bundesseitige Planungs- und Finanzierungsinstrument für Investitionen in das Netz der ÖBB-Infrastruktur AG. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 42 des Bundesbahngesetzes.
Der ÖBB-Rahmenplan ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen, die innerhalb des jeweils 6-jährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Weiters umfasst der Rahmenplan auch die im Zeitraum vorgesehenen Aufwände für die Instandhaltung des Schienennetzes. Dies zusammen bildet die inhaltliche Grundlage für die Zuschüsse des BMK an die ÖBB-Infrastruktur AG, die in weiterer Folge vertraglich vereinbart werden (Zuschussverträge).
Das Bundesbahngesetz sieht vor, dass der Rahmenplan jährlich um ein Jahr ergänzt wird und auf den neuen Zeitraum angepasst wird.
Der Rahmenplan wird durch die Bundesregierung im Ministerrat beschlossen und nach Beschluss als Bericht dem Nationalrat übermittelt.
Weiters ist für die Verpflichtungen des Bundes, die aus den Zuschüssen an die ÖBB-Infrastruktur AG entstehen, entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen Vorsorge zu treffen. Der Ministerrat beschließt deshalb üblicherweise gemeinsam mit dem ÖBB-Rahmenplan den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (Vorbelastungsgesetz). Dieser Entwurf wird in weiterer Folge dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zugeleitet.
Als nächster Schritt können die Zuschussverträge zwischen dem Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG abgeschlossen werden, welche die vertragliche Grundlage zur Umsetzung der Investitionen darstellen.
Ist ein Projekt im Rahmenplan enthalten, stellt dies eine Willensbekundung der Bundesregierung dar, das Projekt umzusetzen. Nach Vorliegen des darauf aufbauenden Zuschussvertrages besteht dann in weiterer Folge eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG die Projekte umzusetzen.
Im Rahmenplan wird unterschieden, ob es sich um Planungs- oder Bauprojekte handelt, die von der ÖBB-Infrastruktur AG vorangetrieben werden. Für die Umsetzung der Projekte sind noch weitere Schritte erforderlich, wie zum Beispiel die Durchführung der behördlicher Genehmigungsverfahren, allfällige Verträge zur Mitfinanzierung von Gebietskörperschaften und Organbeschlüsse innerhalb der ÖBB-Infrastruktur AG.
Neben Projekten beinhaltet der Rahmenplan auch sogenannte Programme, die einen finanziellen Rahmen für eine größere Zahl an nicht explizit genannten kleineren Projekten bilden, wie zum Beispiel Reinvestitionen (Erneuerungsinvestitionen), Park & Ride oder Barrierefreiheit.
Der Rahmenplan wird durch die ÖBB-Infrastruktur AG in enger Abstimmung mit dem BMK erstellt. Danach erfolgt die Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF.
Die wesentliche Grundlage für die Erstellung der ÖBB-Rahmenpläne bildet das Zielnetz der ÖBB-Infrastruktur AG in welchem die wesentlichen verkehrspolitischen Zielsetzungen verankert sind. Das Zielnetz gibt den Pfad für die langfristige Entwicklung des Bahnnetzes vor und beinhaltet allgemeine Vorgaben sowie konkrete Projekte und Vorschläge zur Priorisierung der Projekte auf Grundlage von Kosten-Wirksamkeits-Analysen und Verkehrsprognosen.
Die Rahmenpläne setzen das Zielnetz schrittweise um. Aktuell gültig ist das Zielnetz 2025+ (→ ÖBB) aus dem Jahr 2011. Die zentralen Prioritäten sind die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die schrittweise Umsetzung des integrierten Taktfahrplanes und der Ausbau von Trassenkapazitäten am Hauptnetz, damit die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene ermöglicht wird.
Der Prozess für ein neues Zielnetz 2040 wurde unlängst gestartet. Dieses wird auf den Ergebnissen der Verkehrsprognose 2040 aufbauen, die derzeit ebenfalls in Bearbeitung ist.
Neben dem Zielnetz 2025+ werden bei der Erstellung des Rahmenplans auch neuere strategische Dokumente und gesetzliche Vorgaben mitberücksichtigt, wie zum Beispiel die Schwerpunktthemen des Regierungsprogramms, der Nationale Energie- und Klimaplan, die TEN-V-Leitlinien, der Etappenplan Verkehr (Barrierefreiheit) oder der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012.
Für die Aufnahme eines Projektes in den Rahmenplan wurden zwischen dem BMK, der ÖBB-Infrastruktur AG und der SCHIG mbH Prozesse eingerichtet, die die Sinnhaftigkeit, Kosteneffizienz und Übereinstimmung der Projekte mit übergeordneten Zielsetzungen der sicherstellen sollen.
Die Gebietskörperschaften leisten Zuschüsse auf Grundlage von § 44 Bundesbahngesetz (→ RIS) für den Ausbau von Infrastruktur von besonderem regionalem Interesse.
Dies gilt insbesondere für die Attraktivierung von Verkehrsstationen und Streckenattraktivierungen (zum Beispiel Beschleunigungsmaßnahmen, Elektrifizierungen) sowie Streckenausbauten, wenn diese vorwiegend dem Nah- und Regionalverkehr dienen. Weiters für die lärmtechnische Sanierung von Bestandsstrecken (Lärmschutzwände), Park-&-Ride-Anlagen, Bahnhofsvorplätze und Eisenbahnkreuzungen gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes.
Die Verhandlungen zu Kostenbeiträgen der Gebietskörperschaften werden grundsätzlich durch die ÖBB-Infrastruktur AG auf Grundlage allgemeiner Vorgaben des BMK geführt.
Finanzierung und Projektkosten
Die Projekte werden nicht einzeln finanziert, sondern die ÖBB-Infrastruktur AG finanziert das Projektportfolio über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) am Kapitalmarkt.
Zur Rückzahlung gewährt der Bund für jedes Jahr einen Zuschuss auf Basis des Investitionsvolumens der ÖBB-Infrastruktur AG. Der Zuschuss wird jedoch nicht sofort in voller Höhe bezahlt, sondern über 30 bzw. 50 Jahre (zur Finanzierung des Brenner Basistunnels) in Form einer Annuität, da dies eine an die Nutzungsdauer angelehnte konstante Finanzierung ermöglicht. Der Annuitätenzuschuss wird von der Nettoinvestition berechnet. Die Nettoinvestition ergibt sich aus der ausgabenwirksamen Investition reduziert um Kostenbeiträge von EU, Ländern oder Gemeinden.
Die im Rahmenplan dargestellten Investitionssummen sollen die tatsächlich erwartbaren Kosten abbilden und sind deshalb vorausvalorisiert. Das bedeutet, dass künftige prognostizierte Preissteigerungen bereits mit einem Satz von 2,5 % per anno eingerechnet sind.
Die Vorausvalorisierung mit 2,5 % per anno hat sich in der Vergangenheit als langjährig und über Konjunkturzyklen hinweg sinnvolle Größe erwiesen.
Im ÖBB-Rahmenplan wird ein breites Projektportfolio abgebildet. Die enthaltenen Projekte reichen von Projekten, deren Kosten im Rahmen von strategischen Untersuchungen in Form von Machbarkeitsstudien ermittelt wurden bis hin zu Projekten, die bereits in Bau sind.
Der ÖBB-Rahmenplan bildet deshalb neben den Investitionssummen auch unterschiedliche Grade von Kostenstabilitäten ab, die auf den aktuellen Stand der Projekte im Planungsprozess referenzieren:
- Grad 4: Kostenstabilität sehr gering: erster grober Kostenansatz, nach Abschluss strategische Infrastrukturentwicklung (Machbarkeitsstudie/Vorprojekt)
- Grad 3: Kostenstabilität gering: grobe Kostenannahme, nach Abschluss operative Infrastrukturentwicklung (Machbarkeitsstudie/Vorprojekt)
- Grad 2b: Kostenstabilität mittel: Kostenschätzung, nach Abschluss Genehmigungsplanung
- Grad 2a: Kostenstabilität hoch: Kostenberechnung, nach Fertigstellung Ausschreibung
- Grad 1: Kostenstabilität hoch: Kostenverfolgung, in Bau