Lastkraftwagen: Bestimmungen zur Ladungssicherung
Mit der 22. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG 1967) wurden die bisher allgemeinen Bestimmungen zur Ladungssicherung konkretisiert. Ein behördliches Einschreiten bei fraglicher Ladungssicherung ist dadurch möglich (Bundesgesetzblatt I 60/2003).
Für eine leichtere Nachvollziehbarkeit wurden die Bedingungen in einer „Klarstellung zum Erlass“ übersichtlicher formuliert.