Terminkalender gemäß EZB-Verhaltenskodex
Gemäß Artikel 8 des Verhaltenskodex für hochrangige Funktionsträger der Europäischen Zentralbank hat die EZB Grundprinzipien für die externe Kommunikation festgelegt, die die Veröffentlichung von Informationen über Treffen mit externen Parteien vorsehen.
Die Sitzungskalender werden mit einer Frist von drei Monaten zum 15. eines jeden Monats veröffentlicht.