Bonitätsanalyse in der Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems können Geschäftsbanken Kreditforderungen als Sicherheiten für ihre Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank einsetzen. Bedingung dafür ist, dass die als Kreditnehmer auftretenden Unternehmen als „notenbankfähig“ anerkannt werden.
Dazu müssen sie hohen Bonitätsanforderungen genügen.
Interessierten Unternehmen bietet die Deutsche Bundesbank auch unabhängig von der refinanzierungsbezogenen Bonitätsprüfung eine detaillierte Bilanzanalyse an.
Referatsleitung
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Marcus Weide Leitung
040 3707-4300
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Ralf Gosch Vertretung
040 3707-4311
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Petra Schenke Weitere Ansprechperson Bonitätsanalyse (IFRS)
040 3707-4314