Aufgaben des Eurosystems
Das vorrangige Ziel des Eurosystems gemäß dem Vertrag von Maastricht ist die Gewährleistung von Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, hat das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen. Es ist daher vorrangig dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet.
Der EZB-Rat als oberstes Beschlussorgan des Eurosystems hat diese gesetzliche Vorgabe durch eine weitergehende Definition präzisiert: Das vorrangige Ziel des Eurosystems gemäß dem Vertrag von Maastricht ist es, die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Nach Auffassung des EZB-Rats kann Preisstabilität am besten gewährleistet werden, wenn auf mittlere Sicht eine Preissteigerungsrate von 2 % gegenüber dem HVPI angestrebt wird. Der EZB-Rat versteht dieses Ziel als symmetrisches Punktziel. Symmetrie bedeutet in diesem Zusammenhang, dass negative Abweichungen von diesem Zielwert ebenso unerwünscht sind wie positive. Wenn sich die Nominalzinsen im Euroraum in der Nähe ihrer effektiven Untergrenze befinden, sollten besonders starke oder lang anhaltende geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass sich negative Abweichungen vom Inflationsziel verfestigen. Dies kann unter Umständen damit einhergehen, dass die Inflationsrate vorübergehend leicht über dem Zielwert liegt.
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Der EZB-Rat hat sich für diese quantitative Definition von Preisstabilität entschieden, um nicht nur die Transparenz der Geldpolitik des Eurosystems zu erhöhen, sondern auch einen klar nachvollziehbaren Maßstab für Preisstabilität bereitzustellen. Darüber hinaus bietet diese Definition eine Orientierungshilfe bei der Bildung von Erwartungen über die künftige Preisentwicklung.
Grundlegende Aufgaben des Eurosystems
- Festlegen und Ausführen der Geldpolitik
- Durchführen von Devisengeschäften
- Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme
- Halten und Verwalten der Währungsreserven der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten
Weitere Aufgaben des Eurosystems
- Beratende Funktionen
- Erhebung und Aufbereitung von Statistiken
- Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems
- Bankenaufsicht (seit November 2014)
- Ausgabe von Euro-Banknoten und Gewährleistung ihrer Fälschungssicherheit
- Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesbank im ESZB und im Eurosystem
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland neben den anderen nationalen Zentralbanken Mitglied des ESZB und des Eurosystems. Sie ist an keinerlei Weisungen gebunden, insbesondere nicht an Weisungen der Bundesregierung oder der EU-Kommission oder ähnlicher Institutionen. Da dies für alle Mitglieder des EZB-Rats gilt, ist dieses Gremium bei der Gestaltung der Geldpolitik "politisch unabhängig". Dies spiegelt die historische Erfahrung wider, dass die Politik gelegentlich versucht ist, Einfluss auf die Geldpolitik zu nehmen, etwa um Wahlerfolge zu erzielen. Solche Einflussnahmen sind jedoch oft nicht mit einer stabilitätsorientierten Geldpolitik vereinbar.
Die Bundesbank setzt die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats in Deutschland um, indem sie den Banken Zentralbankgeld zu den jeweils geltenden Notenbankzinssätzen zur Verfügung stellt. Außerdem gibt sie in Deutschland Banknoten aus. Darüber hinaus wirkt sie an der Bankenaufsicht mit, arbeitet für ein stabiles Finanz- und Währungssystem, sorgt für einen reibungslosen bargeldlosen Zahlungsverkehr und verwaltet die deutschen Währungsreserven. Als "Hausbank" des Bundes bringt sie für ihn Münzen in Umlauf und übernimmt für die öffentlichen Haushalte die Kontoführung und Abwicklung im Geld- und Wertpapierverkehr.
Ausführliche Informationen zu den Kerngeschäftsfeldern der Deutschen Bundesbank finden Sie unter der Navigation Bundesbank - Aufgaben und Organisation.