Kollektivvertrag & Verdienstmöglichkeiten

Kollektivvertrag & Verdienstmöglichkeiten

Die Verdienstmöglichkeiten an Universitäten sind von einigen Faktoren abhängig. Neben der Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten und anderer Parameter, richtet sich das Entgelt auch nach der Eingliederung in die beiden Mitarbeiter*innengruppen "wissenschaftliches Universitätspersonal" bzw. "allgemeines Universitätspersonal". Auch die Lehrlingsentschädigung ist kollektivvertraglich geregelt.

Forscher am Mikroskop

Wissenschaftliches Universitätspersonal

Im Gehaltsschema des Kollektivvertrags für das wissenschaftliche Universitätspersonal wird die Unterteilung in verschiedene Gehaltsgruppen vorgenommen.

  • Gehaltsgruppe A 1: Universitätsprofessor*innen mit Berufungsverfahren (§98, 99 UG 2002)
  • Gehaltsgruppe A 2: wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Qualifizierungsvereinbarung
  • Gehaltsgruppe B 1: Universitätsassistent*innen, Senior Scientists, Senior Lecturer und Projektmitarbeiter*innen mit Magister- bzw. Diplomstudienabschluss
  • Gehaltsgruppe B 2: Lektor*innen
  • Gehaltsgruppe C: studentische Mitarbeiter*innen und Projektmitarbeiter*innen ohne Magister- bzw. Diplomstudienabschluss
Zum Kollektivvertrag auf kollektivvertrag.at
Frau am Laptop

Allgemeines Universitätspersonal

Das allgemeine Universitätspersonal wird im Kollektivvertrag je nach Erfüllen der Einreihungskriterien in die Verwendungsgruppen I bis V eingereiht. Innerhalb dieser Verwendungsgruppen bestehen zwei Qualifikationsstufen: die Grundstufe sowie die Regelstufe.

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Lehrberuf

Lehrlinge

Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist ebenfalls im Kollektivvertrag der Universitäten geregelt. Der Parameter für die Höhe der gebührenden Lehrlingsentschädigung ist dabei das bereits erreichte Lehrjahr.

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Laptop

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