Betroffene an der Med Uni Graz sind:
Forschung: Datenschutzerklärung der Medizinischen Universität Graz zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu Forschungszwecken
Nach der DSGVO haben die Betroffenen ein Auskunftsrecht (Art. 15), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16), ein Recht auf Löschung (Art. 17), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Recht auf Widerspruch (Art. 21).
Begehren sind grundsätzlich in schriftlicher Form inkl. näherer Angaben per E-Mail oder postalisch an die genannten Kontaktdaten zu stellen.
An der Medizinischen Universität Graz können diese Betroffenenrechte wie folgt wahrgenommen werden:
Wir weisen auf Ihre Mitwirkungspflicht bei der Antragstellung eines Auskunftsbegehrens hin. Daher bitten wir Sie höflichst uns mitzuteilen, in welchem Zusammenhang (zB. Mitarbeiter*in, Studierende, Bewerber*in, etc.) bzw. welche verarbeiteten Daten oder auf welche Informationen sich Ihr Auskunftsbegehren bezieht.
Mitarbeiter*innen und Studierende können über die E-Mail Adresse der Med Uni Graz (keine Auskunft über besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, Glaubensbekenntnis, etc.) ihr Begehren stellen.
In allen übrigen Fällen ist ein Identitätsnachweis in Form eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig.