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Auslandsstudium Ukraine

 

Als Studierende*r der Pädagogischen Hochschule Steiermark haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des "Erasmus+ Auslandsstudium Ukraine (KA107)", ein Auslandsstudium an der Drohobytsch State Pedagogical University in der Ukraine zu absolvieren. Die während des Auslandsstudiums absolvierten Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit anerkannt. 

Universität:  Drohobych State Pedagogical University
                      Ivan-Franko-Str. 24
                      82100 Drohobych
                      Ukraine 
Kontakt:       Univ.-Doz. Dr. Jaroslaw Lopuschanskyj, Tel.: +38 098 90 63 638
Website:       http://dspu.edu.ua/eng/ 

Voraussetzung für die Bewerbung

Voraussetzung für die Bewerbung

In jedem Studienlevel (Bachelor, Master) sind Erasmus+ KA171 Studienaufenthalte von mindestens drei bis maximal 12 Monaten möglich. Bereits absolvierte ERASMUS-Aufenthalte werden in die maximal möglichen 12 Monate eingerechnet (mehrfache Aufenthalte sind möglich).

Förderungsberechtigt sind ordentliche Hörer*innen der Pädagogischen Hochschule Steiermark.

Die Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr des Studiums absolviert haben,  eine Mindeststudienleistung von 3 EC pro Monat im Ausland erbringen und nach dem Aufenthalt den Nachweis über die tatsächliche Anerkennung vorweisen (Transcript of Records).

Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung wird empfohlen, dass die vollen 30 EC pro Semester im Ausland erbracht werden (entspricht der Studienleistung eines Semesters).

Bewerbung an der PHSt

Bewerbung an der PHSt

Die Bewerbung für das Erasmus+ KA171-Programm an der Pädagogischen Hochschule Steiermark erfolgt während der Bewerbungsfrist per E-Mail an [email protected]. Bewerben können sich nur Studierende, die an der PHSt hauptzugelassen sind. 

Folgenden Daten sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Matrikelnummer an der Pädagogischen Hochschule
  • Eine aktuelle E-Mail-Adresse
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) einer Person als Notfallkontakt

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich: 

  • Bewerbungsfoto (die Datei darf maximal 500 Kilobyte groß sein sowie 283 Pixel breit und 355 Pixel hoch. Hochgeladen können nur Dateien mit den Endungen jpg oder png werden. Dieses Bewerbungsfoto sollte den Richtlinien für ausweistaugliche Bilder entsprechen).
  • Europass Lebenslauf (Europass, Europass Online-Editor)
  • Motivationsschreiben 
  • Studienerfolgsnachweis 
  • Empfehlungsschreiben (Muster)

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist entspricht der Bewerbungsfrist des Auslandsstudiums Europa.

Nominierung und Zulassung

Nominierung und Zulassung

Die Zulassung erfolgt durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark nach folgenden Kriterien:

  • Studierende des Schwerpunktes Sprachliche Bildung und Diversität werden vorgereiht 
  • Studienerfolg (Anzahl der EC und Notendurchschnitt)
  • Motivationsschreiben
  • Sprachkenntnisse
  • Besuch der Sprachkurse
  • Falls zutreffend: Positive Bewertung der Mitarbeit als Buddy für Incoming Studierende oder an der International Week Come2Graz
  • Einhalten aller Termine und Vereinbarungen
  • Datum der Anmeldung

Die Nominierung der Studierenden erfolgt durch das Institut für Diversität und Internationales.

Sprachliche Vorbereitung

Sprachliche Vorbereitung

Ein Sprachkurs vor dem Aufenthalt wird empfohlen.

Bewerbung an der Gasthochschule

Bewerbung an der Gasthochschule

Die Bewerbung an der Gasthochschule erfolgt direkt über die Pädagogische Hochschule Steiermark.

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Ein adäquater Versicherungsschutz beinhaltet eine Unfallversicherung an der Aufnahmeeinrichtung und eine Haftpflichtversicherung. Die Nationalagentur empfiehlt den Studierenden, bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft Informationen über die Bedingungen der bestehenden Versicherung für ÖH-Mitglieder einzuholen. Darüber hinaus wird jedenfalls für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.

Studierende müssen sich über die Erfordernisse des Versicherungsschutzes im Gastland selbstständig informieren. Sie müssen während ihrer Mobilität kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein und dafür selbst Sorge tragen.

Visa

Visa

Für den Studienaufenthalt in der Ukraine ist ein Visum notwendig. Dieses muss frühzeitig vor der Einreise bei der Botschaft der Ukraine in Wien beantragt werden. 

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorausbescheid bzw. Vorauserledigung

Vorausbescheid bzw. Vorauserledigung

Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem zuständigen studienrechtlichen Organ anerkannt. Dem Antrag ordentlicher Studierender folgend, Teile ihres Studiums im Ausland durchzuführen, ist per Bescheid bzw. in Form einer Erledigung durch das zuständige studienrechtliche Organ festzustellen, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin, dem Antragsteller vorzulegen (Vorausbescheid bzw. Vorauserledigung).

Im Bereich Anrechnungen & Anerkennungen finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens.

Dokumentation des Erasmus SMS Aufenthaltes

Dokumentation des Erasmus SMS Aufenthaltes

Für die erfolgreiche Absolvierung einer Mobilität benötigt die PHSt eine Dokumentation des Aufenthaltes im Erasmus+ Journal.

How to write a Report about your Mobility/Erasmus

Endbesprechung

Endbesprechung

Vor Antritt des Auslandssemesters wird vom Institut für Diversität und Internationales eine Endbesprechung durchgeführt. Es werden die Richtlinien unterschrieben und die letzten Details besprochen. 

Bitte organisieren Sie spätestens eine Woche vor Beginn des Auslandssemesters einen Termin für diese Besprechung.

Changes im Learning Agreement for Studies

Changes im Learning Agreement for Studies

Veränderungen des Studienprogramms sind innerhalb des ersten Monats möglich. Diese Änderungen müssen zunächst im Vorfeld via E-Mail mit dem Institut für Diversität und Internationales (Prof. Heiko Haas-Vogl, BEd MA) abgesprochen und dann im Learning Agreement for Studies erfasst werden.

Auch die "Changes im LAS" müssen von der Studierenden und dem Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule unterzeichnet werden. Es gilt auch bei den Changes, dass die gewählten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule den Lehrveranstaltungen an der Heimathochschule entsprechen müssen. Die Schulpraxis im Ausland ist verpflichtend. 

Abschluss und Anrechnung der Studierendenmobilität

Abschluss und Anrechnung der Studierendenmobilität

Bitte beachten Sie folgende Informationen um Ihnen nach der Rückkehr von Erasmus+ eine problemlose Anerkennung Ihrer Studienleistungen zu ermöglichen: 

  • Das ausgefüllte und von Ihrer Gasthochschule bestätigte Learning Agreement (unterschrieben und gestempelt) im Original per Post an Fr. Daniela Samide schicken. 
  • Sie sind verpflichtet, einen Bericht über Ihr Auslandsstudium auszufüllen. Dafür erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthalts einen Link zu einem Online-Formular (EU Survey).
  • Schicken Sie einen Scan des Learning Agreements mit allen Unterschriften (Ihre, Gasthochschule, Heimathochschule) an [email protected].
  • Schicken Sie einen Scan des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gasthochschule an [email protected].
  • Eine Anrechnung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland ist nur nach dem Erhalt aller Dokumente, der Dokumentation Ihrer Mobilität (Fragebogen und Beitrag im Erasmus+ Journal) möglich. 
  • Erstellen Sie in PH-Online einen Antrag auf Anerkennung / Zeugnisnachtrag. Im Bereich Anrechnungen & Anerkennungen finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens.

Erstellen Sie einen Bericht über Ihre Mobilität für das Erasmus+ Journal (www.erasmus-journal.eu). Bitte lesen Sie dazu www.erasmus-journal.eu/how-to-write-an-artical-for-the-erasmus-journal/  

Führen Sie diese Schritte sofort nach Ihrer Rückkehr durch.

Eine Anrechnung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland ist nur nach dem Erhalt aller Dokumente, der Dokumentation Ihrer Mobilität (Fragebogen und Beitrag im Erasmus+ Journal) möglich. 

Geben Sie folgende Dokumente als Originale bei Fr. Samide oder Hr. Vogl ab:

  • Learning Agreement mit allen drei notwenigen Unterschriften
  • Transcript of Records
  • Unterschriebene/n Anerkennung / Zeugnisnachtrag (Bescheid, Auslandsaufenthalte) aus PH-Online
  • Beschreibung der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen in Deutsch oder Englisch 
  • Bitte kommen Sie in der ersten Woche nach Ihrer Rückkehr zu einer verpflichtenden Besprechung in das Institut für Diversität und Internationales.

Kontakt

Kontakt

Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Süd
Institut für Diversität und Internationales
Ortweinplatz 1, 8010 Graz

phone: +43 316 8067 6602
mail: [email protected], [email protected]

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Foto: fiedlerphoto.com