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AGG-Beschwerdestelle
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zur Sicherung des Beschwerderechts gemäß § 13 AGG besteht an der Hochschule Anhalt eine Beschwerdestelle. Ansprechpartner ist die Justitiarin der Hochschule Anhalt:
Doreen Hennen
Telefon +49 (0) 3496 67 1016
E-Mail [email protected]Anschrift
Hochschule Anhalt
Bernburger Straße 55
Gebäude 03 | 1. Obergeschoss Raum 119
D-06366 Köthen -
Beauftragter für IT und Digitalisierung
Prof. Dr. Steffen Strauß
Tel +49 (0) 3496 67 2333
Fax +49 (0) 3496 67 92333E-Mail [email protected]
Anschrift
Hochschule Anhalt
D-06366 Köthen
Bernburger Straße 55
Geb. 01 - Rotes Gebäude
Dachgeschoss, Raum 415 -
Beauftragte für Korruptionsprävention
Sabine Thalmann
Telefon +49 (0) 3496 67 4001
E-Mail [email protected]Anschrift
Hochschule Anhalt
Bernburger Straße 55
Gebäude 03 | Raum 111
06366 Köthen (Anhalt) -
Behindertenbeauftragte
Dr. Elke Eckhardt
Tel +49 (0) 3471 355 1148
E-Mail [email protected]Anschrift
Geb. 08 - Thünen-Haus
1.Obergeschoss
Raum 104
Strenzfelder Allee 28
D-06406 Bernburg -
Datenschutzbeauftragter
Prof. Dr. Sebastian Volkmann
Telefon: +49 (0) 3471 355 1313
Fax: +49 (0) 3471 355 91313
E-Mail: [email protected]
AnschriftHochschule Anhalt
Alter Markt 17
06406 BernburgGebäude 28 - Altes Rathaus
1. Geschoss, Raum 107a
>> weitere Informationen finden Sie im Intranet -
Drohnenbeauftragte
Verwaltung angemeldeter Drohnen (z.B. Dokumentation, Anmeldung zur Haftpflichtversicherung und beim Luftfahrtbundesamt und Vergabe der UAS-Kennnummer, Einholung von Genehmigungen).
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Ethikkommission
Die Ethikkommission der Hochschule Anhalt wurde zur Beurteilung ethischer Grundsatzfragen des Wissenschaftsbetriebs sowie ethischer Fragen von wissenschaftlichen Untersuchungen am Menschen eingerichtet. Dies schließt Grundlagenforschung, epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung ein.
Für die Durchführung von studentischen Arbeiten in gesundheitsbezogenen Studiengängen oder in der Forschung mit Gesundheitsbezug ist vor Beginn der Arbeiten die Prüfungen von ethischen Bedenken notwendig.
Die Ethikkommission stellt fest, ob derartige Forschungsvorhaben oder Abschlussarbeiten zu Bedenken in ethischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Sicht Anlass geben. Geprüft wird insbesondere, ob
- alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken der Studienteilnehmenden getroffen wurden;
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht;
- die Einwilligung der Studienteilnehmenden bzw. der gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist und
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.
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Exportkontrollbeauftragte
Mit der Teilhabe am Außenwirtschaftsverkehr verpflichtet sich die Hochschule Anhalt, den gesetzlichen Rahmen des Außenwirtschaftsrechts bzw. der Exportkontrolle einzuhalten. Der Exportkontrolle unterfallen überwiegend nur solche Sachverhalte, die einen Auslandsbezug aufweisen. Von der Exportkontrolle betroffen sind u. a. internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen ins Ausland, die Zusammenarbeit mit internationalen Gastwissenschaftler:innen sowie der Export von Gerätschaften. Es besteht die Pflicht zu prüfen, ob Aktivitäten in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht verboten oder genehmigungspflichtig sind. Der Exportkontrollbeauftragte setzt die exportkontrollrechtlichen Vorschriften um und bewertet die exportrelevanten Vorhaben und Sachverhalte.
Weitere Informationen
Exportkontrollbeauftragte der Hochschule Anhalt
Melanie KunzeTel.: +49 (0) 3496/67-5325
E-Mail: [email protected] -
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, der Fachbereiche und der Verwaltung werden von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgaben sind durch das Hochschulgesetz und das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert.
Mit den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und der Verwaltung arbeitet sie in der Gleichstellungskommission zusammen.
Christine Ihloff
Tel. +49 (0) 3496 67 2419
E-Mail [email protected]Anschrift
Hochschule Anhalt
Bernburger Str. 57
06366 Köthen
Geb. 73 - Hinweisgeberschutz
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Inklusion
Andreas Severin
Tel +49 (0) 3496 67 4101
E-Mail andreas.severin(at)hs-anhalt.deAnschrift
Geb. 03 - Weißes Gebäude
2. Obergeschoss Raum 211-1
Bernburger Straße 55
D-06366 Köthen>> weitere Informationen finden Sie im Intranet
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Ombudsperson
Die Ombudsperson ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Angehörige der Hochschule im Falle eines Konflikts zur Einhaltung der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis oder im Falle eines Verdachts von wissenschaftlichem Fehlverhalten wenden können. Die Ombudsperson berät sowohl hinweisgebende Personen als auch Personen, auf die sich die Hinweise beziehen, unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Ombudsfrau der Hochschule Anhalt
stellvertretender Ombudsmann
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Qualitätsmanagementbeauftragte
Carina Brösel
Tel +49 (0) 3496 67 1022
E-Mail [email protected]
Anschrift
Hochschule Anhalt
D-06366 Köthen
Bernburger Straße 55
Geb. 03 - Weisses Gebäude
Erdgeschoss, Raum 018 -
Tierschutzbeauftragte
Dr. Kathleen Schlegel
E-Mail [email protected]
AnschriftHochschule Anhalt
D-06406 Bernburg
Strenzfelder Allee 28
Geb. 10 - Verwaltungsgebäude
Erdgeschoss, Raum 110 -
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Hochschule Anhalt wurde Christian Städtler aus der Verwaltung gewählt. Als stellvertretende Mitglieder wurden Herr Frank Engelmann (1. stellvertretendes Mitglied) sowie Frau Annemarie Reimann (2. stellvertretendes Mitglied) gewählt.
>> Weitere Informationen finden Sie im Intranet
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Open Science-Beauftragte
Prof. Dr. Sabine Tischew
Professorin für Vegetationskunde und Landschaftsökologie
Fachbereich 1 - Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung
Aufgaben der bzw. des Open Science-Beauftragten sind:- Unterstützung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Organisationseinheiten
- Ansprechperson für
- das Präsidium,
- die Kommission für Forschung
- alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- weitere interessierte Hochschulangehörige - Sicherstellung, dass den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Weiterbildungsangebote sowie Beratung in rechtlichen Fragen zur Verfügung gestellt werden.
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- Forschen
- Transfer
- International
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