Mobilität (2023) Regionen und Digitalisierung

Kooperative Forschungsprojekte und Innovationslabore für die Mobilitätswende
Ausschreibung offen von 25.10.2023 12:00 bis 14.02.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die 4. Ausschreibung zum Thema Mobilität im Herbst 2023 widmet sich den beiden Missionsfeldern „Regionen“ und „Digitalisierung“ aus der FTI-Strategie Mobilität 2040. Im Fokus der Ausschreibung stehen die nachhaltige Mobilitätsversorgung in (ländlichen) Regionen, die Erforschung neuer Datengrundlagen für die Mobilitätsnachfrage sowie automatisierte und hybride Verkehrsflotten.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Themen können Projekte eingereicht werden:

  • Regionale Mobilitätslabore
  • Kinder- und jugendgerechte Mobilitätsversorgungsgarantie in der Region
  • Interkommunale Kooperationsmodelle für regionale Mobilitätsversorgung
  • Horizontale und vertikale Kooperationsmodelle für klimaneutrale Gütermobilität in der Region
  • Mobilitätsnachfrage verstehen – neue Datengrundlagen schaffen
  • Hybride und automatisierte Flotten und Komponentenentwicklung
  • Sozial ausgewogene Konzepte für eine nachhaltige Mobilitätskultur im ländlichen Raum mit Fokus auf Erhöhung des Pkw-Besetzungsgrad (Mitfahren)

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen rund 13,1 Mio. Euro zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro.
Sondierungen und F&E Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden.
Die maximale Förderhöhe für Innovationslabore liegt bei 1 Mio. Euro, die Laufzeit beträgt max. 60 Monate.
Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 14. Februar 2024, 12:00:00 Uhr erfolgt sein.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist im April 2024 zu erwarten.

Kontakt

DI Dr. Inga OUN
DI Dr. Inga OUN
T 0043577555095
DI Verena EDER
DI Verena EDER
T 0043577555036

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Datenmanagementplan

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. 

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen