Glossar

Dieses Glossar erklärt wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Forschung, Entwicklung und Innovation.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Text fallweise die männlichen Formen verwendet. Gemeint sind dabei immer sowohl weibliche wie auch männliche Personen.

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Abrechnung

Eine korrekte Abrechnung der in einem Projekt angefallenen Kosten ist die Voraussetzung für die Auszahlung einer Förderung. Die Abrechnung muss eine Aufstellung aller mit der Förderung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen und grundsätzlich durch Originalbelege nachweisbar sein. Die Abrechnung ist Teil des Zwischenberichts (Zwischenabrechnung) bzw. des Endberichts (Endabrechnung). Welche Kosten in einem Projekt förderbar sind, wird in den jeweils zutreffenden Programm- und Ausschreibungsunterlagen sowie im Kostenleitfaden beschrieben. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden
 

Agentur für Luft- und Raumfahrt (ALR)

Die Agentur für Luft- und Raumfahrt in der FFG bildet für Österreichs Wirtschaft und Wissenschaft die Andockstation zur internationalen Raumfahrtszene. Sie setzt die heimische Luft- und Raumfahrtpolitik um und vertritt Österreich in internationalen Gremien der Luft- und Raumfahrt. Von strategischer Bedeutung ist dabei die Vertretung Österreichs in der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die FFG unterstützt dazu die Einbindung österreichischer ForscherInnen in internationale und bilaterale Kooperationen zu Luft- und Raumfahrt-Aktivitäten und forciert den Auf- und Ausbau internationaler Netzwerke. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/content/agentur-f-r-luft-und-raumfahrt-der-ffg
 

Antrag

auch: Ansuchen, Förderantrag, Projektantrag, project proposal (engl.). Um eine Förderung von der FFG zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Bei der FFG werden alle Anträge elektronisch über das elektronische Tool "eCall" eingereicht. Für jeden Antrag gibt es bestimmte Formvorschriften. Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag zeitgerecht und formal korrekt eingebracht wird. Förderungen werden aufgrund von Empfehlungen von Jurys und Beiräten bewilligt. Zum eCall der FFG: https://ecall.ffg.at/
 

Antragsteller

auch: Einreicher, Förderwerber. Eine Person oder Organisation (bzw. Organisationseinheit), die einen Antrag (Ansuchen um Förderung) stellt.
 

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen, bzw. in einem Projekt zusammenzusarbeiten.
 

Arbeitspaket (AP)

Abgrenzbare Arbeitsleistung bzw. Tätigkeit innerhalb eines Projekts. Siehe: Projekt.
 

Ausschreibung

auch: Aufruf, Einreichmöglichkeit, call (engl.). Eine Ausschreibung ist die zeitlich begrenzte Möglichkeit, Projektanträge einzureichen (Wettbewerbsverfahren). In den Ausschreibungsunterlagen werden formale und inhaltliche Kriterien für eine Förderung festgelegt, insbesondere Start und Ende der Einreichmöglichkeit, das Ausschreibungsbudget und weitere formale Kriterien (z.B. in Bezug auf Projektpartner oder das Auswahlverfahren). Neben zeitlich befristeten gibt es auch offene Ausschreibungen (Antragsverfahren), die zwar kein formales Enddatum haben (Anträge können daher immer eingereicht werden), aber im Regelfall Stichtage (auch: Cut-Off-Dates [engl.] genannt) für die Entscheidung über bis dahin eingereichte Projektanträge. Fallbezogen wird die Bezeichnung "Ausschreibung" auch für vergaberechtliche Ausschreibungen verwendet.
 

Austria Wirtschaftsservice (aws)

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Durch die Vergabe von zinsengünstigen Krediten, Zuschüssen und Garantien werden Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte unterstützt, insbesondere dann, wenn die erforderlichen Mittel durch sonstige Finanzierungen nicht ausreichend aufgebracht werden können. Webseite: https://www.aws.at 
 

Barwert

Unter Barwert wird der heutige finanzielle Wert zukünftiger Zahlungen bzw. der heutige geldwerte Vorteil bestimmter Maßnahmen unter Berücksichtigung einer Verzinsung verstanden.
 

Basisprogramme

In den Basisprogrammen bündelt die FFG jene Förderprogramme, in denen unabhängig von thematischen Einschränkungen und Einreichfristen Anträge auf Förderungen gestellt werden können (offene Ausschreibungen). Schwerpunkt der Basisprogramme sind Projekte der experimentellen Entwicklung bzw. der industriellen Forschung, die zumeist von einem Unternehmen ohne Partner durchgeführt werden (kooperative Projekte sind aber auch möglich). Daneben gibt es spezielle Fördermaßnahmen für Start-ups und KMU. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/ffg/basisprogramme
 

Bericht

Berichte dienen dazu, Informationen über den Verlauf eines Projekts (erledigte Arbeiten, erreichte Ziele, wesentliche Entwicklungen, Finanzierung, Kosten) zusammenzufassen und darzustellen. Um eine Förderung der FFG in Anspruch nehmen zu können, muss am Ende des Projekts ein Endbericht vorgelegt werden. Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm und der Projektdauer ist auch ein Zwischenbericht vorzulegen.
 

Call

Siehe: Ausschreibung
 

Chancengleichheit

Chancengleichheit in der Forschung bezieht sich auf die Beteiligungsmöglichkeiten von Männern und Frauen. Maßnahmen, die die Chancengleichheit fördern, zielen häufig darauf ab, das unterrepräsentierte Geschlecht zu fördern oder den Anteil zu erhöhen. Maßnahmen für Chancengleichheit sind zu unterscheiden von Genderaspekten in der Forschung und Gender als Forschungsgegenstand. Für die FFG hat das Thema Chancengleichheit in ihren Förderprogrammen eine hohe Priorität. Nähere Informationen zum Gender Mainstreaming in der FFG: https://www.ffg.at/gender.

Consortium Agreement (CA)

siehe: Konsortialvertrag.
 

Deadline

siehe: Einreichfrist
 

De-Minimis-Beihilfe

Eine Beihilfe, die nach der so genannten "De-minimis-Verordnung" der Europäischen Kommission vergeben wird. Aufgrund der geringen Höhe gelten für De-minimis-Beihilfen vereinfachte Regeln (keine Meldepflicht). Dazu darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000, - Euro nicht überschreiten. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_de-minimis-beihilfen
 

Drittkosten

Unter diese Kostenkategorie fallen unter anderem Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen, Kosten für technische Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen.
 

eCall

Der eCall ist die webbasierte Anwendung der FFG, um eine Förderung für Projekte zu beantragen und bewilligte Förderungen zu verwalten. Über den eCall läuft die projektbezogene Kommunikation zwischen der FFG und dem Förderempfänger einschließlich des Berichtswesens. Weitere Informationen: https://ecall.ffg.at/ 
 

Einreichung

Die Abgabe eines Antrages, eines Konzepts, Vorschlags, einer Stellungnahme oder Interessensbekundung im Rahmen einer Ausschreibung, eines Wettbewerbs oder einer anderen Teilnahme-Möglichkeit. Anträge auf Förderung, die bei der FFG eingereicht werden, werden auf formale Richtigkeit geprüft und von internen ExpertInnen und/oder einer externen Jury (peer review) bewilligt, mit Auflagen/Änderungen bewilligt oder abgelehnt.
 

Einreichfrist bzw. Einreichschluss

auch: Deadline (engl.) Jene Frist, bis zu der Anträge bzw. Stellungnahmen eingereicht werden können (z.B. im Rahmen von Ausschreibungen). Anträge, die nach Ende der Einreichfrist (Einreichschluss) einlangen, können aus formalen Gründen nicht mehr gefördert werden.
 

Enterprise Europe Network

Das Enterprise Europe Network (EEN) ist das weltweit größte Business-Support-Netzwerk und steht Unternehmen bei Fragen zu den optimalen Förder- und Kooperationsmöglichkeiten und zur Internationalisierung zur Seite. Das EEN umfasst 600 Partnerorganisationen in 54 Ländern mit mehr als 3000 Expertinnen und Experten sowie weitere KooperationspartnerInnen in Russland und den USA. Nähere Informationen: https://www.ffg.at/europa/een
 

Erfindung

Eine Erfindung ist eine neue Lösung für ein bestehendes (technisches) Problem oder zur Erreichung eines neuen Zieles. Erfindungen müssen auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren (also einen schöpferischen bzw. erfinderischen Schritt beinhalten) und sie müssen (technisch und/oder gewerblich) anwendbar sein.
 

Europäische und Internationale Programme

Die Aufgabe des Bereiches Europäische und Internationale Programme der FFG ist, die Beteiligung Österreichs an Programmen, Initiativen und Aktionen der europäischen und internationalen Forschungs- und Technologiekooperation - insbesondere dem EU-Forschungsprogramm - nachhaltig zu stärken. Das Servicespektrum für Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen reicht von der projektspezifischen Betreuung bis zur gezielten Unterstützung in der strategischen Positionierung im europäischen Forschungs- und Innovationsumfeld. Der Bereich informiert regelmäßig über 30.000 InteressentInnen, pro Jahr werden durchschnittlich 7.000 Beratungen durchgeführt. Nähere Informationen: https://www.ffg.at/content/bereich-europ-ische-und-internationale-programme
 

FFG

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Abkürzung: FFG. Gegründet 2004, ist die FFG die zentrale Förderagentur der Republik Österreich für die angewandte, wirtschaftsnahe Forschung und Innovation. Sie bietet ein differenziertes Portfolio an direkten Förderungen (Förderprogramme) und erstellt Gutachten für die Forschungsprämie (steuerliche Maßnahme). Darüber hinaus bietet sie eine Reihe von Agentur- und Dienstleistungen - insbesondere auch im Bereich internationaler Forschungs- und Technologiekooperation - an, wickelt die Breitbandmilliarde des Bundes ab und beherbergt die Digitalisierungsagentur des Bundes.
 

Finanzierung

Unter Finanzierung wird die Aufbringung von Mitteln für die Durchführung einer (Kosten verursachenden) Tätigkeit bzw. eines Projekts verstanden. Förderungen der FFG sind Kostenbeiträge für Projekte bzw. Organisationen. Die jeweilige Förderquote (Anteil der Förderung im Verhältnis zu den gesamten Projektkosten) ist von der Organisationsform, der geförderten Tätigkeit und vom Förderprogramm abhängig, die Restfinanzierung der Projektaufwände durch Eigenmittel muss vom Fördernehmer sichergestellt werden. Nähere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen
 

FinanzOnline

FinanzOnline ist das Portal der Finanzverwaltung und ermöglicht es, Steuererklärungen sowie andere Anträge und Anbringen über eine Web-Anwendung einzubringen und abzuwickeln. Über FinanzOnline können auch die FFG-Gutachten für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie beantragt werden. Webseite: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
 

Förderart

Unter Förderart versteht man die unterschiedlichen Ausprägungen von Förderungen. Dazu zählen nicht rückzahlbare Förderungen (Zuschüsse, Stipendien), rückzahlbare Mittel (Darlehen), aber auch andere Formen (z.B. Haftungen und Bürgschaften).
 

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinien definieren die Kriterien für Einreichung, Bewilligung, Bedingungen und Ablauf einer Förderung. Sie geben den Rahmen vor, inwieweit einem Förderantrag entsprochen werden kann.
 

Förderquote

Die Förderquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Gesamtkosten eines Forschungs- oder Innovationsprojekts, der durch die Förderung abgedeckt wird. Die Höhe der maximalen Förderquote hängt von verschiedenen Faktoren ab (Art der Tätigkeit, Organisationstyp, Förderprogramm) und wird in Richtlinien und Leitfäden festgelegt.
 

Förderung

Förderungen sind Finanzhilfen zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten bzw. Projekte. Direkte Förderungen können in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, aber auch in Form eines Darlehens, einer Haftung oder eines Kreditkostenzuschusses erfolgen (bei der FFG  in den Basisprogrammen; in den anderen Programmen gibt es nur Zuschüsse). Förderungen müssen beantragt und bewilligt werden. In vielen Programmen wird zu Beginn der Projektlaufzeit eine Startrate ausgezahlt, nach Abgabe des Endberichts die Schlussrate, und - je nach Programm und Dauer des Projekts - auch eine oder mehrere Zwischenraten.
 

Förder(ungs)nehmer

Eine Person oder Organisation (bzw. Teil einer Organisation), der/die eine Förderung der FFG bekommt. Art, Höhe und Abwicklung der Förderung werden im Förder(ungs)vertrag zwischen Fördernehmer und FFG vereinbart.
 

Förder(ungs)vertrag

auch: Grant Agreement (engl.). Wenn der Förderantrag bewilligt wird, wird ein Fördervertrag zwischen Fördergeber und Fördernehmer geschlossen. Der Fördervertrag regelt wichtige Details wie beispielsweise die Höhe der genehmigten Projektkosten, die Höhe der Förderung und den Förderungszeitraum.
 

Förderwerber

siehe: Antragsteller
 

Forschung und Entwicklung

Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) ist schöpferische und systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissensstands - einschließlich des Wissens über die Menschheit, die Kultur und die Gesellschaft - und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen Wissens. FuE zielt darauf ab, anhand innovativer Konzepte (und ihrer Übertragung) oder Hypothesen neue Erkenntnisse zu gewinnen. FuE-Aktivitäten müssen neuartig, schöpferisch, ungewiss in Bezug auf das Endergebnis, systematisch, übertragbar und/oder reproduzierbar sein.

Der Begriff FuE umfasst drei Tätigkeitsbereiche: Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Bei der Grundlagenforschung handelt es sich um experimentelle oder theoretische Arbeiten, die der Erlangung neuen Wissens über grundlegende Phänomene dienen, ohne dabei eine bestimmte Anwendung oder Nutzung im Blick zu haben.

Bei der angewandten Forschung handelt es sich um originäre Arbeiten, die zur Aneignung neuen Wissens durchgeführt werden, aber primär auf ein spezifisches praktisches Ziel oder Ergebnis ausgerichtet sind.

Bei der experimentellen Entwicklung handelt es sich um systematische, auf vorhandenen Kenntnissen aus Forschung und praktischer Erfahrung aufbauende und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugende Arbeiten, die auf die Herstellung neuer Produkte oder Verfahren bzw. die Verbesserung existierender Produkte oder Verfahren abzielen. (Siehe: OECD Frascati Manual, Weitere Informationen: http://www.oecd.org/sti/inno/frascati-manual.htm)
 

Forschungsprämie

Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Maßnahme für Forschungsaktivitäten. Die Forschungsprämie kann von Unternehmen für Aufwendungen in Forschung und experimenteller Entwicklung in Anspruch genommen werden. Sie beträgt aktuell 14 Prozent der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres für eigenbetriebliche F&E sowie für Auftragsforschung. Um eine Forschungsprämie geltend machen zu können, ist für Wirtschaftsjahre ab 2012 ein Jahresgutachten der FFG notwendig. Die Jahresgutachten der FFG können über FinanzOnline angefordert werden und sind kostenlos. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/forschungspraemie
 

Forschungsquote

Der prozentuale Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, gemessen am Umsatz (bei Unternehmen) oder am Bruttoinlandsprodukt, bzw. Bruttoregionalprodukt (bei Staaten und anderen Gebietskörperschaften)
 

Gemeinkosten

Gemeinkosten sind jene Kosten, die sich nicht direkt einem Projekt/Kostenstelle/Kostenträger zuordnen lassen (Overheadkosten). Weitere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden
 

Grant Agreement (GA)

Siehe: Fördervertrag
 

Große Unternehmen (GU)

Sind alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zu klassifizieren sind (d.h. größer 250 Mitarbeiterinnen, einen Jahresumsatz über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme über 43 Mio. Euro)
 

GutachterInnen

Gutachter sind unabhängige Sachverständige bzw. Expert/innen, die eine Bewertung über einen Sachverhalt bzw. einen Projektantrag abgeben. Gutachter bewerten die im Rahmen einer Ausschreibung eingereichten, anonymisierten Projekte anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (im so genannten peer-review-Verfahren). Die Bewertung und anschließende Reihung der eingereichten Projekte ist Basis für die Gewährung einer Förderung.
 

Horizon 2020

Horizon 2020 ist das Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (es ist das 8. Forschungsrahmenprogramm der EU). Während der Laufzeit von 2014 bis 2020 stehen in Horizon 2020 knapp 75 Mrd. Euro für Forschung und Innovation zur Verfügung. Die Finanzierungs- und Förderformen reichen von der Grundlagenforschung bis zur innovativen Produktentwicklung. EinzelforscherInnen, Unternehmen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind zentrale Zielgruppen von Horizon 2020. Exzellente Forschung, wettbewerbsstarke Forschungs- und Unternehmensstandorte, mehr innovative Produkte und Dienstleistungen sowie ein vereinfachtes Regelwerk sind die wichtigsten Ziele des Forschungs- und Innovationsprogrammes Horizon 2020. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/Europa/H2020
 

Horizon Europe

Horizon Europe ist der Name des kommenden EU-Programms für Forschung und Innovation (Laufzeit 2021 - 2027). Horizon Europe wird weiterhin den gesamten Forschungs- und Innovationskreislauf unterstützen. Bürgerinnen und Bürger sollen stärker eingebunden und der positive Nutzen von Forschung und Innovation – etwa durch Fortschritte im Gesundheits- oder Umweltbereich – noch deutlicher kommuniziert werden. Dazu dienen auch die „Missionen“ mit klar definierten Zielen. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/Europa/FP9
 

Innovation

Innovation ist die wirtschaftliche Nutzung neuer Ideen, Produkte oder Verfahren, bzw. konkret die Einführung eines neuen oder merklich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) auf dem Markt oder die Einführung eines neuen oder merklich verbesserten Prozesses in einem Unternehmen. „Forschung ist die Umwandlung von Geld in Wissen, Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld.“ (Alfred Oberholz).
 

Instrument

Die Förderinstrumente der FFG definieren schematisch die Grundlagen (Parameter) der einzelnen Förderprogramme. In den Instrumenten ist festgelegt, welche Arten von Projekten bzw. Förderungen in den einzelnen Programmen möglich sind. Dazu zählen unter anderem die Art des Vorhabens, die Projektgröße, Einreichmöglichkeit, Bewertungskriterien, Ablauf der Antragstellung und Projektauswahl. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/Instrumente
 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder  einer Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro. Die Beteiligung durch ein Großunternehmen darf 25 % nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht. Nähere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU
 

Konsortialvertrag

Der Konsortialvertrag regelt die Zusammenarbeit verschiedener Partner in einem Projekt bzw. einer Organisation oder Initiative. Im Konsortialvertrag werden unter anderem die Rechte und Pflichten, Arbeitspakete, Leistungen, Verwertungsrechte, Abläufe und Kompetenzen festgelegt. Aber auch Regelungen über allfällige Veränderungen im Konsortium können getroffen werden.
 

Konsortium

Der zeitlich begrenzte Zusammenschluss mehrerer unabhängiger Organisationen zur gemeinsamen Durchführung eines Vorhabens bzw. Projekts. Die Zusammenarbeit der Partner wird im Konsortialvertrag geregelt.
 

Koordinator

Zentraler Ansprechpartner eines (Projekt-)konsortiums. Zu den Hauptaufgaben des Koordinators zählen die Weiterleitung der EU-Förderung an die Partner und die Einreichung der Projektberichte.
 

Kosten

Die einem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Sie umfassen direkte Kosten (Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten und Reisekosten) und Gemeinkosten (pauschal), die im Kostenplan und der Abrechnung dargestellt werden müssen. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden
 

Kostenleitfaden

siehe: Leitfaden. Nähere Details sowie ein Erklärvideo zum Kostenleitfaden auf der Webseite unter: https://www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden
 

Leitfaden

Leitfäden enthalten verpflichtende Bestimmungen zum Ablauf, zur Durchführung oder Förderung von Programmen und Projekten. Es gibt verschiedene Leitfäden: In den Programmleitfäden sind allgemeine Ziele, Themen und Förderbedingungen festgehalten, in den Ausschreibungsleitfäden die entsprechenden Bestimmungen, die in einer konkreten Ausschreibung gültig sind. Der Kostenleitfaden umfasst jene Bestimmungen, die für die Anerkennung und Abrechnung von Projektkosten unabhängig vom jeweiligen Förderprogramm maßgeblich sind.
 

Patent

Ein Patent ist staatlich garantiertes, gewerbliches Schutzrecht, das dem Patentinhaber ausschließliche Rechte zur gewerblichen Nutzung seiner Erfindung für eine bestimmte Zeit sichert. Eine Patentanmeldung muss eine Erfindung betreffen, d. h. eine Lösung für ein technisches Problem, die neu und gewerblich anwendbar ist. Das Recht auf Nutzung eines Patents kann durch Lizenzen übertragen werden.
 

Programm

Programme umfassen generell ein Set an abgestimmten Maßnahmen zur Erreichung eines Ziels. Förderprogramme sind Maßnahmen, die finanzielle oder andere Anreize bieten, um politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Ziele zu erreichen, und die - im Falle von Forschung und Innovation - durch ein Marktversagen begründet sind. In den Förderprogrammen werden Themen, Anforderungen und Rahmenbedingungen festgelegt, die für die Gewährung einer Förderung Bedingung sind. Die konkrete Art der Förderung (Interventionslogik) wird durch die Instrumente vorgegeben. Förderprogramme können mehrere Programmlinien umfassen. Sie werden durch Ausschreibungen operationalisiert.
 

Programm-Management

Programm-Management bezeichnet jene Organisation, die die administrative Abwicklung einer Förderung vornimmt. Das umfasst die Information zu Förderprogrammen, die Möglichkeit zur Einreichung, die Auswahl der Projekte und die fördertechnische Abwicklung.
 

Programm-Verantwortung

Die Programm-Verantwortung liegt bei jener Stelle, die für die Zielsetzung, Rechtsgrundlage und Finanzierung eines Förderprogramms zuständig ist (im Falle der FFG sind das die Eigentümer-Ressorts sowie weitere Gebietskörperschaften und andere Organisationen).
 

Projekt

Ein Projekt ist ein zielgerichtetes, einmaliges (Arbeits-)Vorhaben mit begrenzten Ressourcen (Personal, Geräte, Ausstattung, Zeit …). Forschungsprojekte haben das Ziel, neue Erkenntnisse zu gewinnen, Lösungen für technische Problemstellungen zu generieren oder neue Produkte bzw. Verfahren zu entwickeln. Die Förderung von Projekten setzt ein Projektmanagement voraus, das ist die Planung (einschließlich Finanzplanung), Strukturierung und das Management von Projekten und der dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen, einschließlich Projektantrag, Projektberichte und Projektabrechnungen. Projekte sollen in Arbeitspakete gegliedert werden, deren Ablauf bzw. Einteilung in einem Projektplan zu beschreiben ist.
 

Spin-off

Generell: Ableger, Nebenprodukt, Abspaltung. In der Wirtschaft versteht man darunter die Ausgliederung und Verselbständigung eines Teils oder einer Abteilung aus einem Unternehmen oder einer anderen Organisation bzw. Institution.
Als akademische Spinoff-Gründungen werden dabei jene Neugründungen von Unternehmen verstanden, die mit dem Zweck, neues Wissen, das in öffentlichen Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären staatlichen Forschungseinrichtungen) erarbeitet wurde, in Marktangebote und damit in Wertschöpfung und Beschäftigung umzusetzen, gegründet wurden. (Definition ZEW, Mannheim)
 

Start-up

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Definition der  Europäischen Kommission). Häufig werden auch eine innovative Geschäftsidee und ein hohes Wachstumspotenzial als wesentliche Eigenschaften von Start-ups  genannt. Im Fall von Ausgründungen oder Neugründungen von bereits unternehmerische tätigen Personen spricht man von einem Start-up, wenn sich die Aktivitäten der neuen Firma von den bisherigen deutlich unterscheiden. Die FFG bietet für Start-ups besondere Förderungen und Dienstleistungen an. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/startups
 

Strukturprogramme

Der Bereich Strukturprogramme optimiert mit seinen Förderungen (Infra-)Strukturen für Forschung und Innovation. Er unterstützt den Kompetenzaufbau sowie den Innovationstransfer in der Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Strukturprogramme ermöglichen es Unternehmen, Forschungs- und Transfereinrichtungen – allen Akteurinnen und Akteuren, die an Innovationsprozessen teilnehmen – neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, neues Wissen zu generieren sowie neue Stärkefelder aufzubauen. Dies gilt für das gesamte Spektrum von Forschenden: Menschen und Organisationen, die erstmalig mit Forschung und Innovation in Berührung kommen, werden genauso angesprochen wie jene, die bereits an der internationalen Spitze forschen. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/ffg/sp
 

Technology Readiness Level (deutsch: Technologie-Reifegrad)

Bezeichnet in Form einer Skala den Entwicklungsstand neuer Technologien (Produkte, Verfahren). Folgende Stufen werden unterschieden:

TRL 1 (Nachweis der Grundprinzipien)
TRL 2 (Ausgearbeitetes (Technologie-) Konzept)
TRL 3 (Nachweis der Funktionstüchtigkeit einer Technologie)
TRL 4 (Versuchsaufbau im Labor)
TRL 5 Funktionsnachweis in einer Einsatzumgebung
TRL 6 (Prototyp in der Einsatzungebung)
TRL 7 (Demonstration des Prototypen in der Einsatzumgebung)
TRL 8 (System technisch fertig entwickelt, abgenommen bzw. zertifiziert)
TRL 9 Markteinführung - das System hat sich in der Einsatzumgebung bewährt, Massenproduktion.

Die Stufe TRL1 fällt in die Forschungskategorie "Orientierte Grundlagenforschung", die Stufen TRL 2 - TRL 4 in die Kategorie "industrielle Forschung", die Stufen TRL 5 - TRL 8 in die Kategorie "Experimentelle Entwicklung", die Stufe TRL 9 in die Kategorie "Markteinführung".

 

Thematische Programme

Der Bereich Thematische Programme der FFG unterstützt das Ziel, strategische Schwerpunkte in der Forschung, Entwicklung und Innovation zu setzen, um regional, national und international überkritische Massen in Zukunftsfeldern zu erreichen. Mit strategischen Förderprogrammen werden die FTI-Aktivitäten zwischen österreichischen Unternehmen, Hochschulen, F&E-Einrichtungen und Bedarfsträgern in ausgewählten Themenfeldern gezielt gefördert. Weitere  Informationen: https://www.ffg.at/ffg/tp
 

Unternehmen

Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
 

verbundene Unternehmen

Als verbundene Unternehmen gelten jene, die im Verhältnis zueinander in einem Mehrheitsbesitz stehen (Anteil über 50 %). Hier handelt es sich üblicherweise um Unternehmensgruppen. Weitere Informationen: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU
 

Wissenschaftsfonds (FWF)

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ("Wissenschaftsfonds", FWF) ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Weitere Informationen: https://www.fwf.ac.at