Innovationslabor
Details
C23 | Innovationslabor
|
Kurzbeschreibung |
Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller und immaterieller FTI-Infrastruktur und/oder spezifischer Expertise. Sie bieten eine organisatorische Basis zum Wissenstransfer und zur Zusammen-arbeit bei Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen. |
Laufzeit der Vorhaben |
Max. 10 Jahre |
Höhe der Förderung |
Max. € 5 Mio. |
Finanzierungsart | Zuschuss |
Förderquoten in % der Projektkosten | Die maximale Förderquote des Bundes im Rahmen des gegenständlichen Förderinstrumentes beträgt 50% der förderbaren Gesamtkosten |
Wer ist förderbar |
|
Besondere Anforderungen | Der Antrag kann sowohl als Einzelprojekt als auch als Konsortialprojekt eingereicht werden. Die Konsortialführung sowie alle Konsortiumsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Fördervertragserstellung jeweils über eine juristische Person in Österreich verfügen. |
Einreichmöglichkeit | fixe Ausschreibungen/ Wettbewerbsverfahren |
Adressierte Ziele | Innovationslabore sollen nutzerInnenzentriert Innovationsvorhaben ermöglichen und/oder Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen übersetzen |
Weitere Informationen
- Übersicht: Alle Förderinstrumente der FFG
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 5.0
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.3
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.2
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.1
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.2
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.1
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.0
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 2.1