Die ERC-Panels sind in folgenden wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:
- Physical Sciences and Engineering
- Life Sciences
- Social Sciences and Humanities.
ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen.
Antragsberechtigt sind Forscher:innen, deren erfolgreiche Verteidigung (Defensio) des (ersten) Doktorats mindestens zwei und maximal sieben Jahre vor dem für diesen Call festgelegten Referenzdatum, 1. Jänner 2025, stattgefunden hat (entspricht dem Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022 [inklusive]).
Das Zeitfenster für die Einreichungsberechtigung kann in bestimmten Ausnahmefällen wie z. B. Karenz verlängert werden. Alle Ausnahmen sind im ERC Arbeitsprogramm 2025 definiert.
Die maximale Förderung für ERC Starting Grants beträgt grundsätzlich 1,5 Mio Euro für 5 Jahre. In Ausnahmefällen können zusätzlich bis zu 1 Mio Euro an Förderung für a) Übersiedlungskosten des „Principal Investigator“ (ProjektleiterIn) aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder einen zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm Assoziierten Staat aufgrund der Gewährung des ERC-Grants und/oder b) den Kauf von Großgeräten, und/oder c) den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder d) andere größere Kosten für experimentelle Arbeit oder Feldstudien (unter Ausschluss von Personalkosten) gewährt werden.
Einziges Förderkriterium für ERC-Anträge ist Exzellenz.
Die Evaluierung der Projektanträge verläuft in zwei Stufen.
In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag (part B1) durch das jeweilige ERC-Panel primär anhand der Aspekte “ground-breaking nature, ambition, and feasibility of the research project“ evaluiert. Parallel dazu erfolgt die Bewertung anhand folgender Gesichtspunkte: “the intellectual capacity, creativity, and commitment of the Principal Investigator(s), with a focus on the extent to which the Principal Investigator(s) has the required scientific expertise and capacity to successfully execute the project.”
In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des vollständigen Antrags (part B1 und part B2) und eines Interviews mit dem Panel (online).
Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (Spezialist:innen, sogenannte remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members. Diese sind häufig nicht Spezialist:innen im Forschungsgebiet der Antragsteller:innen, sondern agieren als Generalist:innen.
Um bei der sehr kompetitiven ERC Starting Grant-Ausschreibung erfolgreich zu sein, sollte der/die Forscher/in bereits Potenzial für wissenschaftliche Unabhängigkeit und Reife gezeigt haben, beispielsweise durch Veröffentlichung von zumindest einer wichtigen Publikation als „main author“ oder ohne Beteiligung des oder der BetreuerIn der Dissertation.
Details zur ERC Starting Grant 2025-Ausschreibung finden Sie auf dem "Funding & tender opportunities"- Portal der Europäischen Kommission. Dort wird in Kürze auch der Zugang zum Einreichungstool freigeschalten.
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