Horizon Europe: ERC Consolidator Grant Call 2025

Damit exzellente Forscher:innen ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit festigen können.
Ausschreibung offen von 26.09.2024 08:00 bis 14.01.2025 17:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Europäische Kommission
ERC Consolidator Grants unterstützen exzellente Forscher:innen in einem noch frühen oder mittleren Karrierestadium bei der Festigung ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Dies erfolgt oftmals durch den Ausbau der eigenen Forschungsgruppe. ERC Consolidator Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter:innen (Panel Members), die derzeit in 28 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind.


Die 28 ERC-Panels sind jeweils in einer von drei wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:

  1. Physical Sciences and Engineering
  2. Life Sciences
  3. Social Sciences and Humanities

ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Panels zuordnen.

Antragsberechtigt sind Forschende, deren erfolgreiche Verteidigung (Defensio) des (ersten) Doktorats mindestens sieben und maximal zwölf Jahre vor dem für diesen Call festgelegten Referenzdatum, dem 1. Jänner 2025, stattgefunden hat - das heißt im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2017.

Das Zeitfenster für die Einreichberechtigung kann in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Mutterschaft, Karenz oder Facharztausbildung, verlängert werden. Alle Ausnahmen sind im ERC Arbeitsprogramm 2025 definiert.

Die maximale Förderung für ERC Consolidator Grants beträgt grundsätzlich 2 Millionen Euro für 5 Jahre. In Ausnahmefällen können zusätzlich bis zu 1 Million Euro an Förderung gewährt werden für:

  1. Übersiedlungskosten des „Principal Investigator“ (Projektleiter:in) aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder einen zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm assoziierten Staat und/oder
  2. den Kauf von Großgeräten, und/oder
  3. den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder
  4. andere größere Kosten für experimentelle Arbeit oder Feldstudien (unter Ausschluss von Personalkosten)


Die Evaluierung der Projektanträge erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag (part B1) durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des Vollantrags (part B1 und part B2) und eines Interviews mit dem Panel (online).

Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (Spezialist:innen, sogenannte remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig im Forschungsgebiet der Antragstellenden nicht spezialisiert sind, sondern als Generalist:innen agieren.

Um bei der sehr kompetitiven ERC Consolidator Grant-Ausschreibung erfolgreich zu sein, sollten Antragstellende bereits ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit und Reife unter Beweis gestellt haben und einen vielversprechenden Track Record aufweisen.

Details zur ERC Consolidator Grant 2025-Ausschreibung finden Sie auf dem Förderportal der Europäischen Kommission. Dort wird in Kürze auch der Zugang zum Einreichtool freigeschalten.
 

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Kontakt

Dr. Ylva HUBER
Dr. Ylva HUBER
T 0043577554102
Dr. Lil REIF
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