Die ERC-Panels sind in einer von drei wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:
- Physical Sciences and Engineering
- Life Sciences
- Social Sciences and Humanities
ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der 28 Evaluierungs-Panels zuordnen.
Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag (part B1) durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigator evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags (part B1 und part B2) und auf Basis eines Interviews mit dem Panel.
Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (Spezialist:innen, remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht Spezialist:innen im Forschungsgebiet der Antragsteller:innen sind, sondern als Generalist:innen agieren.
Für die Einreichung eines ERC Advanced Grant-Proposals bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Doktorat. Antragsteller:innen sollten eine herausragende wissenschaftliche Leistungsbilanz in den letzten zehn Jahren vor der Einreichung aufweisen. In definierten Ausnahmefällen kann dieses Zeitfenster verlängert werden.
Die Ausschreibung des ERC Advanced Grant 2024 wird erstmalig per Lump Sum-Förderung abgewickelt. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite des ERC.
Details und den Zugang zum online-Einreichungstool für die ERC Advanced Grant Ausschreibung 2024 finden Sie im "Funding & tender opportunities"- Portal der Europäischen Kommission.