D-A-CH Call 2023, Forschungsschwerpunkte Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Ausschreibung offen von 01.03.2023 12:00
bis 31.05.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
D-A-CH steht für eine Kooperation im gemeinsamen Sprach- und Wirtschaftsraum Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschungsfragen zur Verkehrsinfrastruktur zu behandeln, die in allen drei Ländern vergleichbare Sachverhalte und Rahmenbedingungen vorfinden, um nationale und regionale Innovationsprozesse zu fördern.
Was wird gefördert?
Es sind Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben. In der 8. Ausschreibung können Projekte zu den Themen „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:
Reallabor mit Digitalem Zwilling für Straßenoberbau
Nachhaltigkeitsanalysen mit Digitalem Zwilling im Ingenieurbau
Entwicklung moderner Mobilitätsknotenpunkte durch Vernetzung von Verkehrsmitteln an Park & Drive- sowie Park & Ride-Anlagen
Anforderungsgerechte Einbindung nachhaltiger Mobilitätsformen an signalgeregelten Knotenpunkten
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen an der Ausschreibung teilnehmen.
In erster Linie richtet sich die Ausschreibung an
Unternehmen (von Industrie/Großbetriebe bis KMU)
Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Für die 8. Ausschreibung im Rahmen der D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung stehen insgesamt 2,4 Mio. € zur Verfügung. In jedem Ausschreibungsschwerpunkt wird ein Projekt zu 100 % finanziert. Die maximale Finanzierung für jeden einzelnen Schwerpunkt kann dem Ausschreibungsleitfaden entnommen werden.
Was sind die Einreichkriterien?
Angebote zu F&E-Dienstleistungen können von einem:einer Einzelbietenden oder einer Bietendengemeinschaft eingereicht werden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 31. Mai 2023, 12:00 Uhr erfolgt sein.
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:
Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Rechtsgrundlage Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.