+++ Aktueller Hinweis +++
Geänderter Einreichschluss: Anträge für die Ausschreibung "Wirksam Werden 2024" können nur noch bis 20.11.2024 (12:00 Uhr) über den eCall eingereicht werden. Aufgrund des großen Interesses sind die verfügbaren Mittel beinahe ausgeschöpft, daher wurde diese Frist gesetzt.
Was wird gefördert?
Das Förderungsangebot Wirksam Werden – Soziale Innovationen gegen Kinder- und Jugendarmut richtet sich an gemeinnützige Organisationen und fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Entwicklung und das Testen von innovativen und wirkungsvollen Lösungen, die auch prototypisch getestet werden.
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Wichtig ist, dass Sie in einer frühen Phase Ihres Vorhabens sind, also das Problem zwar definieren können, aber noch keine Lösungen dafür entwickelt haben.
Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten oder einer Wirkungsorientierungsexpertin/eines Wirkungsorientierungsexperten wird gefördert!
Konkret fördert Wirksam Werden
- Intensive Problemanalyse
- Ideenfindung und Ideenauswahl
- Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
- Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden und Wirkungsorientierung
- Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen
- Prototypische Testen der Lösungsansätze
Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung.
Wer wird gefördert?
Das Förderungsangebot steht gemeinnützigen Organisationen offen, wie zum Beispiel
- Vereine
- Startups
- Personen- oder Kapitalgesellschaften
unabhängig ob sie als Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen (GU) eingestuft werden können. Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.
Die Förderung ist eine DAWI-De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden DAWI-De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden.
Einreichende Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Maßnahmen auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu € 300.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 80 % der an erkennbaren Kosten (max. € 240.000,-).
Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.
Was sind die Einreichkriterien?
Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Wirksam Werden zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Wirksam Werden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind Anhänge hochzuladen (zB Saldenliste, Lebensläufe o.ä.).
Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit muss der Gesellschaftervertrag bzw. die Vereinsstatuten hochgeladen werden.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt. Sofern zutreffend, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.