Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2024

Forschungsleistungen von Forschungseinrichtungen bis zu € 10.000 bezahlen (De-minimis Beihilfe)
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Förderungsangebot Innovationsscheck kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bezahlt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).

+++ Aktueller Hinweis +++

In den kommenden Wochen bieten wir Beratungsservices an:

  • Infohours - buchen Sie Ihren gewünschten Termin gleich jetzt

  • Webinar - melden Sie sich wahlweise für die Teilnahme am 21.11.2024 an

  • FAQs - lesen Sie in Ruhe die Fragen und Antworten durch

Was wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU und wirtschaftlich tätige Vereine an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten) 
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu € 10.000,- kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Wie finde ich potentielle Forschungspartner:innen?

Hierbei steht Ihnen die Forscherinnen:datenbank des Innovationsschecks zur Verfügung. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

Wer wird gefördert?

Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich

im eCall der FFG, inklusive dem Angebot der wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (FE), welche als Drittleister:in für das geplante

Vorhaben tätig werden soll (siehe Leitfaden ab 1.1.2024 Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 2.2, Seite 8).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu € 10.000,-. In diesem Spektrum ist sie individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Für eine Förderung in der Höhe von € 10.000,- sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. zB Projektkosten in der Höhe von € 10.000,- werden mit € 8.000,- gefördert (Förderquote max. 80 %). 

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt. 

Was sind die Einreichkriterien?

Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) oder wirtschaftlich tätiger Verein mit Betriebsstätte in Österreich mit

  • einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
  • einer Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. Euro,
  • Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250,
  • und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
  • Die Summe der gewährten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre darf den Betrag von € 300.000,- nicht überschreiten,

  • gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig,
  • Sie haben die Förderung Innovationsscheck mit Selbstbehalt in den letzten 12 Monaten noch nicht erhalten.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind Anhänge hochzuladen (zB Angebot).

Beachten Sie die wesentlichen Dokumente, die in den FAQs zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt beschrieben werden

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Begutachtung von Innovationsscheck-Anträgen erfolgt laufend.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projektanträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG.

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518

Ausschreibungsunterlagen

Leitfaden

Richtlinie

Abrechnungsmodelle, Factsheet

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.