Cyber Security Schecks 2024 (Ausschreibung geschlossen)

Förderung von Cyber Security Maßnahmen
Ausschreibung offen von 02.09.2024 09:00 bis 29.11.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Europäische Kommission
Mit der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2024 werden österreichische kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit unterstützt. Ziel ist es, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu stärken und die Unternehmen auf die neuen Sicherheitsanforderungen vorzubereiten. Diese Förderung wird vom Nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NCC-AT), geleitet vom Bundeskanzleramt in Kooperation mit der FFG, koordiniert und aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich sowie des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.

ACHTUNG: Die Mittel für diese Ausschreibung sind ausgeschöpft. Die Ausschreibung ist geschlossen.

Die Förderung im Überblick 

Was wird gefördert? Cyber Security Schecks unterstützen österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt dabei, die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.  
Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich 

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen und die Vorgaben hinsichtlich der Eigentumskontrolle erfüllen. Großunternehmen sind nicht förderbar!

Beachten Sie die Details im Ausschreibungsleitfaden

Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung ist eine De-Minimis-Beihilfe
Einreichfrist Antragstellungen sind laufend bis längstens 29.11.2024 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind. 
Bitte beachten Sie insbesondere
  • Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro KMU gefördert werden. 
  • Der Förderzeitraum beträgt 6 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
  • Unternehmen, die bereits eine Förderungszusage im Rahmen der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 erhalten haben, sind nicht förderbar.
Weitere Informationen Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

FAQs zu den Cyber Security Schecks

1. Ist mein Unternehmen förderbar?

2. Was bedeutet direkte oder indirekte Kontrolle?

3. Wann gilt mein Unternehmen als KMU?

4. Wie kann ich als KMU einen Antrag stellen?

5. Was benötige ich für die Antragstellung?

6. Wo finde ich das Formular „Erklärung zur Eigentumskontrolle“?

7.  Bis wann ist eine Einreichung möglich?

8. Wie oft kann ich Förderung beantragen?

9. Kann ich einen eingereichten Antrag ändern?

10. Wann erfahre ich die Entscheidung?

11. Wie lange darf mein gefördertes Projekt laufen?

12. Kann ich mich beraten lassen?

13. Was ändert sich bei den Cyber Security Schecks 2024 gegenüber 2023? 
 

1. Ist mein Unternehmen förderbar?

Förderbar sind nur Kleinunternehmen und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich. Prüfen Sie anhand der Angaben im Ausschreibungsleitfaden präzise, ob Ihr Unternehmen förderbar ist. Bei Fragen berät Sie das Team der Cyber Security Schecks 2024. 

Beachten Sie: Von einer Förderung ausgeschlossen sind 

  • Großunternehmen 
  • KMU, die direkt oder indirekt von Einrichtungen oder Staatsangehörigen außerhalb der von der Europäischen Kommission definierten Länder kontrolliert werden (vgl. Kapitel 3.5 im Ausschreibungsleitfaden).
  • KMU, die die Obergrenze aus De-Minimis-Beihilfen bereits ausgeschöpft haben. (vgl. Kapitel 3.2 im Ausschreibungsleitfaden)
  • KMU, die bereits eine Förderungszusage im Rahmen der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 erhalten haben.

KMU, deren Förderungsantrag für die Cyber Security Schecks 2023 abgelehnt wurde, sind erneut antragsberechtigt, sofern sie die im Ausschreibungsleitfaden festgelegten Vorgaben erfüllen.

2. Was bedeutet direkte oder indirekte Kontrolle?

Gemäß EK-Vorgaben werden Unternehmen direkt oder indirekt von einem Land kontrolliert, wenn Einrichtungen oder Staatsangehörige des Landes direkt oder indirekt mindestens 5% des Kapitals oder mindestens 5% der Stimmrechte besitzen, durch jegliche Form der Beteiligung. Beachten Sie die detaillierten Hinweise im Ausschreibungsleitfaden (Kapitel 3.5).

3. Wann gilt mein Unternehmen als KMU?

Die Unternehmensgröße wird nach der KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht berechnet. Bei der Berechnung müssen auch die Beteiligungen Ihres Unternehmens an anderen Unternehmen (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen, inklusive in- und ausländischer Beteiligungen) berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier.  

4. Wie kann ich als KMU einen Antrag stellen?

Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Einreichsystem der FFG (eCall), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Cyber Security Schecks 2024“. Den Antrag können Sie direkt im eCall ausfüllen und einreichen. Beachten Sie die Hinweise im Antragsformular. 

5. Was benötige ich für die Antragstellung?

Füllen Sie das Antragsformular im Einreichsystem der FFG (eCall) vollständig aus und laden Sie das befüllte Formular „Erklärung zur Eigentumskontrolle“  der Europäischen Kommission (im PDF-Format, firmenmäßig unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen) hoch. Beschreiben Sie Technologien und Beratungen, die Sie im Rahmend es Projekts anschaffen, möglichst konkret und stellen Sie sicher, dass alle Fragen des Formulars präzise beantwortet sind. Bei Fragen zur Ausschreibung und Antragstellung berät Sie das Team der Cyber Security Schecks 2024. 

Beachten Sie, dass unvollständige Anträge aus dem Verfahren ausgeschlossen werden können.

6. Wo finde ich das Formular „Erklärung zur Eigentumskontrolle“?

Das Formular „Erklärung zur Eigentumskontrolle“  der Europäischen Kommission finden Sie im Downloadcenter der Ausschreibungsseite. Nutzen Sie die Ausfüllhilfe im Downloadcenter, um eine korrekte und vollständige Befüllung sicherzustellen. 

7. Bis wann ist eine Einreichung möglich?

Der Antrag kann laufend im Einreichsystem der FFG (eCall) bis spätestens 29.11.2024 (12:00 Uhr) eingereicht werden. Sind die Fördermittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. 

8. Wie oft kann ich Förderung beantragen?

Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden. Mehrfachanträge sind nicht möglich. Unternehmen, die bereits eine Förderungszusage im Rahmen der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 erhalten haben, sind im Rahmen der aktuellen Ausschreibung nicht förderbar. Unternehmen, deren Förderungsantrag für die Cyber Security Schecks 2023 abgelehnt wurde, sind erneut antragsberechtigt, sofern sie die im Ausschreibungsleitfaden festgelegten Vorgaben erfüllen.

9. Kann ich einen eingereichten Antrag ändern?

Änderungen an bereits eingereichten Anträgen sind nicht möglich.

10. Wann erfahre ich die Entscheidung?

Ihr Antrag wird nach Einreichung bearbeitet. Wir werden Sie umgehend per Nachricht im Einreichsystem der FFG (eCall) informieren, sobald eine Entscheidung vorliegt.

11. Wie lange darf mein gefördertes Projekt laufen?

Das Projekt darf frühestens mit dem Datum Ihrer Antragstellung beginnen und maximal 6 Monate dauern. Das geplante Projektstartdatum geben Sie im Antrag an. Technologien oder Beratungsleistungen, die Sie bereits vor dem Projektstartdatum zugekauft haben, sind nicht förderbar.

12. Kann ich mich beraten lassen?

Für Fragen zur Eigentumskontrolle oder wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen, steht Ihnen das Team des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) zur Verfügung. 

Bei Fragen zur Ausschreibung und Antragstellung berät Sie das Team der Cyber Security Schecks 2024. Kontaktieren Sie uns über die unten dargestellten Kontaktdaten. 

13. Was ändert sich bei den Cyber Security Schecks 2024 gegenüber 2023?

Die Förderung 2024 steht allen österreichischen KMU offen, die die im Ausschreibungsleitfaden definierten Kriterien erfüllen (während 2023 nur KMU in bestimmten Sektoren, die unter die NIS-2-Richtlinie fielen, gefördert wurden). Es gibt keine sektorspezifischen Einschränkungen mehr. Neu hinzugekommen sind Vorgaben zur Eigentumskontrolle, die bereits bei Antragstellung erfüllt sein müssen. Förderbar bleiben weiterhin Kosten für Technologien und Beratungsleistungen. Neu ist die Fördermöglichkeit für Schulungen, sofern sie die Umsetzung der geplanten technischen Sicherheitsmaßnahmen unterstützen. Bitte beachten Sie alle Details im Ausschreibungsleitfaden.

Kontakt

MMag. Erich HERBER
MMag. Erich HERBER
T 0043577552716
Mag. Josef SCHEUCHER
Mag. Josef SCHEUCHER
T 0043577552311
Mag. Nina THOMANN MA
Mag. Nina THOMANN MA
T 0043577554208

M 004366478243472

Downloadcenter