Was wird gefördert?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Klein- und Mittelunternehmen (auch Unternehmen in Gründung, Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Produktion, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung mit "kleinerem Projektvolumen" gefördert. Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder eine Dienstleitung. Nicht adressiert sind Projekte mit Engineeringcharakter, da für deren erfolgreiche Umsetzung nur ein geringes Risiko besteht. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich). Die Förderung ist für kleinere Vorhaben und Projektvolumen bis zu € 150.000,- je Projekt möglich. Prüfen Sie bereits in der Antragsphase die Möglichkeit einer Forschungskooperation.
Die Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden. Bei einer Unternehmenskooperation ist keine höhere Förderungsintensität möglich. Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Leitfaden unter dem Kapitel 2.4.
Worum geht es in einem Kleinprojekt-Projekt?
- Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, das heißt es darf nicht bloß vorhandene Produkte, Verfahren, Prozess oder Dienstleistung nachahmen oder unwesentlich (zB durch reine "Kosmetik") verbessern.
- Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Das Projekt selbst darf nicht bloß eine Idee sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen, die im Antrag genau dargestellt sind.
- Durch die Förderung sollen Förderungswerbende in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
- Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten- und Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
- Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit der Förderungswerbenden stehen.
- Klima- und Umweltrelevanz werden berücksichtigt, sowie auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte.
- Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.
Wer wird gefördert?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Unternehmen in Gründung (Gründer:innen, Startups) können diese Förderung ohne Technologie- und Themeneinschränkung beantragen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Projektkosten bis maximal 60 % (maximale Gesamtkosten € 150.000,-) in Form von Zuschüssen. Für Mittelunternehmen (MU) gilt 35 % und mit Kooperation bis maximal 50 %. Für Kleinunternehmen (KU) sind das 45 % und mit Kooperation bis maximal 60 %.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.
Was sind die Einreichkriterien?
Das sind im Wesentlichen die Förderkriterien: der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten (Unique Selling Proposition, Geschäftsmodell) sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Abhängig vom Projekttyp - mit oder ohne Kooperation - finden sich die weiteren geltenden Regelungen im entsprechenden Instrumentenleitfaden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Saldenliste, Lebensläufe o.ä.).
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.